Die Hansestadt Lübeck erlässt entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kontaktperson Kategorie I in einer geeigneten Häuslichkeit, die heute, 14. März 2021, unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht wird und ab morgen, Montag, 15. März 2021, bis einschließlich 03.05.2021, gilt.
Da derzeit weder ein hinreichender Schutz der Bevölkerung durch Impfen, noch ein in Deutschland zur Behandlung zugelassenes Medikament zur Behandlung zur Verfügung steht, kommt der Verhinderung der Ansteckung durch das Virus besondere Bedeutung zu.
Personen, die durch einen PCR-Test, Antigen-Schnelltest (PoC-Test) oder Selbsttest positiv getestet wurden und Personen, die gemäß der RKI-Vorgaben als Kontaktpersonen der Kategorie I einzustufen sind, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich dort in häusliche Isolation/Quarantäne zu begeben. Wer positiv getestet wurde, darf öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn Taxi) nicht mehr nutzen.
Konkret bedeutet das, wenn z.B. eine Person ein positives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest erhält, ist die Person verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich in einem Testzentrum oder durch den Hausarzt durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen. Sollte eine Person ein positives Ergebnis bei einem Selbsttest erhalten, ist die Person verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich durch einen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum bestätigen zu lassen. Sollte dieser Test auch positiv ausfallen, ist unverzüglich ein PCR-Test im Testzentrum durchzuführen.
Personen der Kategorie I gelten durch den Kontakt zu einer an dem Coronavirus erkrankten Person als ansteckungsverdächtig. Das sind zum Beispiel Personen mit mehr als 15 Minuten direkten Gesichtskontakt (face-to-face Kontakt, z.B. ein Gespräch) und/oder längeren Aufenthalt im selben Raum (z. B. 30 Minuten) mit hoher Konzentration infektiöser Aerosole und/oder dem direkten Kontakt zu Sekreten ausgesetzt waren. Die konkrete Definition des RKI ist hier abrufbar.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:
Hinweise zu Kitas und Schulen
Ferner teilt die Hansestadt noch einmal mit, dass ab Montag, 15. März 2021, die Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen wieder in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen übergehen. In den Schulen findet gemäß der angepassten Corona-Schulverordnung des Landes Schleswig-Holstein Unterricht wie folgt statt:
· An den allgemeinbildenden Schulen in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 Präsenzunterricht statt. Das schließt auch die Ganztagsangebote ein.
· Ab Jahrgangsstufe 7 findet Wechselunterricht statt.
· Ausgenommen sind die Abschlussklassen, wo Präsenzunterricht zulässig ist.
· An den berufsbildenden Schulen findet mit Ausnahme der Abschlussklassen weiter Distanzunterricht statt.
· Bei Abschlussklassen und bei Klassen zur Vorbereitung von Zwischenprüfungen ist eine Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht vorgesehen (link zur Corona-SchulVO).
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus. Eine Übersicht zu den Kategorien von Kontaktpersonen stellt die Hansestadt Lübeck unter www.luebeck.de/coronakontaktperson zur Verfügung.+++