Die Planung der Behelfsbrücke neben der Mühlentorbrücke macht Fortschritte. Zur Entlastung der derzeitigen Verkehrsführung auf der alten Brücke soll als Vorabmaßnahme zur vorgesehenen Erneuerung eine Behelfsbrücke in unmittelbarer Nähe zur Bestandsbrücke errichtet werden. Aufgrund der Breite der Mühlentorbrücke können derzeit für alle Verkehrsteilnehmende nur minimale Breiten zur Verfügung gestellt werden, die zu starken Einschränkungen führen. bringen. Durch Inbetriebnahme der Behelfsbrücke wird eine Entzerrung mit positiven Effekten für den Verkehrsfluss erreicht werden.
Der Bau der Brücke soll in diesem Frühjahr ausgeschrieben werden und noch in diesem Jahr erfolgen. Derzeit sind die Projektfreigabe und die Freigabe der bereits für das laufende Haushaltsjahr angemeldeten Finanzmittel erforderlich, eine entsprechende Vorlage befindet sich gerade im Gremien-Lauf.
Parallel wird eine akribische Bestandsaufnahme an der alten Mühlentorbrücke durchgeführt. Hierzu gehört auch eine sogenannte Nachrechnung der Brücke, in der die derzeitige Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der Abrostung am alten Tragwerk ermittelt und eine Prognose auf die verbleibende Standzeit abgegeben wird.
Als das Bauwerk um 1900 geplant und die statische Berechnung dafür aufgestellt wurde, wurden die zu der Zeit gültigen Normen mit den entsprechenden Lastbildern angesetzt. Ein Lastbild stellt dar, wie die verschieden Verkehre aus LKW-, PKW-, Geh- und Radverkehr sowie die Restflächen zu kombinieren sind. Verschiedene Kombinationen können an unterschiedlichen Stellen zu jeweils maßgebenden Lastspitzen führen. In der Nachrechnung wird überprüft, wie weit die damaligen Ansätze den heute gültigen Lastbildern genügen und welche Reserven noch vorhanden sind. Da durch mehrfache Normenanpassungen an die modernen (LKW-) Verkehre inzwischen relativ häufig Brücken nachgerechnet werden müssen, wurde hierfür eine Handlungsanweisung aufgestellt, die das Verfahren vorgibt.
Im Ergebnis wird ermittelt, ob und mit welchem Aufwand die Mühlentorbrücke noch sanierungsfähig sein wird oder ob sie durch einen Neubau ersetzt werden muss. In der Folge werden entsprechende Planungsaufträge ausgeschrieben. Mit Baumaßnahmen ist ab ca. 2023 zu rechnen.
Unabhängig von der Entscheidung über eine Sanierung oder einen Ersatzneubau steht bereits fest, dass die durchzuführenden Arbeiten nur unter einer Vollsperrung der Brücke erfolgen können. Deswegen ist vorgesehen, eine Behelfsbrücke für den Geh- und Radverkehr sowie für die überführten Versorgungsleitungen östlich neben die Brücke zu legen. Die Brücke wird eine ausreichende Breite haben, um den Geh- und Radverkehr jeweils auf einer eigenen Spur zu führen. Aufgrund der Geländeausbildung in den Wallanlagen mit dem Bestand vieler alter und wertvoller Bäume werden allerdings weiterhin einige Einschränkungen in den Anbindungen an das vorhandene Wegenetz bestehen. Das Fällen von Bäumen für die temporäre Behelfsbrücke wird auf das absolute Minimum begrenzt.
Eine Behelfsbrücke für den KFZ-Verkehr mit der entsprechenden Anbindung an die Straßen ist aus den genannten Gründen an der Stelle nicht möglich. Derzeit wird eine Umleitungsplanung aufgestellt, um sowohl den ÖPNV als auch den individuellen KFZ-Verkehr umzuleiten.
Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten. +++