Veröffentlicht am 27.01.2021

Weitere bestätigte Corona-Fälle in Gemeinschaftsunterkunft

Infektionslage geklärt – Nur noch Teil der Bewohnenden unter Quarantäne– Einhaltung wird verstärkt überwacht

Nachdem in einer Lübecker Gemeinschaftsunterkunft Personen positiv auf COVID-19 getestet wurden, hat das Gesundheitsamt Lübeck zur Klärung der Infektionslage umfangreiche Testungen aller Bewohnenden und Mitarbeitenden veranlasst sowie die gesamte Einrichtung vorübergehend unter Quarantäne gestellt. Inzwischen liegen die meisten Ergebnisse vor: Rund 25 Prozent der 180 Bewohnenden sind an COVID-19 erkrankt. Aufgrund der Testergebnisse und der damit geklärten Infektionslage kann das Gesundheitsamt für einige Wohnbereiche die Quarantäne heute, 27. Januar 2021, wieder aufheben. Die negativ getesteten Personen dieser Bereiche dürfen die Einrichtung ohne Einschränkungen wieder verlassen.

Alle positiv gemeldeten Fälle sind und werden tagesaktuell in der Statistik erfasst. Es ist möglich, dass die Anzahl der positiven Fälle insgesamt noch ansteigt, da bislang negativ getestete Personen innerhalb der Quarantäne symptomatisch werden können.

Mehrmals in den vergangenen Tagen waren Mitarbeitende des Gesundheitsamtes gemeinsam mit Dolmetschern sowie Vertreter:innen der betreuenden Organisationen vor Ort, um die Bewohnenden umfangreich über die aktuelle Situation, die Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen sowie die geltenden Quarantäneregeln zu informieren. Die gemeinsame Aktion zur Aufklärung stieß auf vielfach positive Resonanz: Im Dialog wurde deutlich, dass der weitaus überwiegende Teil der Bewohnenden die Informationen gern annimmt und zur eigenen als auch zur Sicherheit aller bereit ist, die Quarantäneregeln zu akzeptieren.

Einige Personen haben dennoch das Gelände verlassen. Auch deswegen hat sich die Hansestadt Lübeck entschieden, die Kontrolle der Zugänge zu den Wohnhäusern zu verstärken. Die Polizeidirektion Lübeck unterstützt die Maßnahmen der Hansestadt Lübeck im Rahmen der Amtshilfe. Dieses gilt zum Beispiel für die Feststellung von Verstößen oder weiterführender Maßnahmen des Gesundheitsamtes. Für die Dauer der Maßnahmen wird die Polizei vor Ort präsent sein.+++