Veröffentlicht am 15.01.2021

Mühlenstraße: Ärztehaus darf wieder öffnen

Städtische Bauaufsicht setzt Nutzungsuntersagung für das Gebäude vorerst aus

 

Die Bauaufsicht und die Feuerwehr der Hansestadt Lübeck haben am Donnerstag, 14. Januar 2021, in einem Termin mit Vertreter:innen der Ärzte, der sonstigen Gewerbebetreibenden und deren Rechtsvertretung einen Lösungsweg gefunden, so dass die am 8. Januar 2021 ausgesprochene Nutzungsuntersagung für das Gebäude in der Mühlenstraße vorerst ausgesetzt wird. Hierzu sind der Bauaufsicht insbesondere in den letzten zwei Tagen durch den Eigentümer und durch den Vertreter der Ärzte Unterlagen vorgelegt worden, die eine neue Bewertung der Situation im Gebäude ermöglichten.

„Es gibt eine Lösung. Wir sind erleichtert, den Mietern des Gebäudes, aber auch den Besucher:innen und Patient:innen diese Botschaft mitteilen zu können und erwarten nun, dass der Eigentümer seiner Verpflichtung fristgerecht nachkommt und die ausstehenden Nachweise beibringt“, so Bausenatorin Joanna Hagen.

Nachdem die jetzt vorliegenden Nachweise und Unterlagen für die besonders kritischen Punkte Entrauchung sowie Flucht- und Rettungswege geprüft werden konnten, haben Bauaufsicht und Feuerwehr festgestellt, dass zwar nach wie vor Brandschutzmängel bestehen, aber die Nutzung unter Bedingungen, die dem Eigentümer und den Nutzern schriftlich mitgeteilt werden, wieder bis auf Weiteres im gesamten Gebäude stattfinden darf. So muss bis zum Abstellen der verbliebenen Mängel eine qualifizierte Brandwache im Gebäude eingesetzt werden. Für die Vorlage der noch ausstehenden Nachweise wird dem Eigentümer eine Frist bis zum 25. Januar 2021 gesetzt. Nur wenn die Bedingungen erfüllt sind, darf die Nutzung nachhaltig stattfinden. Auch muss der Eigentümer das Brandschutzkonzept für das Gebäude komplett überarbeiten und zur Genehmigung vorlegen. Hierfür hat er drei Monate Zeit.

Sollte der Eigentümer die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb der Fristen vorlegen oder die Einhaltung der Auflagen nicht sichergestellt werden, kann es jederzeit wieder zu einem Wiederaufleben der Nutzungsuntersagung kommen. +++