Veröffentlicht am 11.01.2021

Erreichbarkeiten der Lübecker Stadtverwaltung bis einschließlich 31. Januar 2021

Eine vorherige Terminvereinbarung – telefonisch oder per E-Mail - ist zwingend erforderlich!

Aufgrund der verlängerten Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann die Hansestadt Lübeck ihre Serviceleistungen weiterhin, voraussichtlich bis einschließlich 31. Januar 2021, nur eingeschränkt und nur nach vorheriger Terminvereinbarung anbieten. Ein Betreten der Verwaltungsgebäude ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht gestattet – es wird daher gebeten, von einem spontanen Besuch abzusehen.

Soziale Sicherung

Für alle Serviceleistungen des Bereichs Soziale Sicherung können lediglich Notfalltermine angefragt werden, wenn eine unmittelbare persönliche oder wirtschaftliche Gefährdungslage für die jeweilige Person vorliegt. Kontakt unter der Rufnummer (0451) 122-3311 oder per E-Mail an soziale-sicherung@luebeck.de.

Trauungen

An der Trauung im Standesamt Lübeck (Lindesche Villa) kann nur noch das Brautpaar teilnehmen – Fotograf und/oder Dolmetscher kann kein Zutritt gewährt werden. Vor dem Standesamt kann sich anlässlich der Zeremonie maximal eine Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten. Leider ist weiterhin der Garten und damit das beliebte Fotomotiv der sogenannten „Hochzeitstreppe“ geschlossen.

Wochenmärkte:

Die Lübecker Wochenmärkte finden weiterhin statt. Um die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen, wird darum gebeten, dass nur noch eine Person pro Familie/Haushalt einkaufen geht. Der Einkauf sollte zügig erledigt werden und im Anschluss der Wochenmarkt umgehend verlassen werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Bereich des Wochenmarktes verpflichtend. Nach Möglichkeit sollten die Randzeiten, wie die frühen Morgenstunden, zum Einkaufen genutzt werden.

Städtische Kindertagesstätten

Die städtischen Kindertagesstätten sind lediglich im Rahmen der Notbetreuung geöffnet. Diese können Familien nutzen, in denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet oder alleinerziehend und berufstätig ist, sofern keine Alternativbetreuung möglich ist. Berechtigt sind ebenfalls Kinder auf Anweisung des Jugendamtes sowie Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann.

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege kann mit bis zu 5 Kindern weiterhin im gewohnten Rahmen durchgeführt werden, auf eine Notbetreuung beschränkt oder eingestellt werden. Die Entscheidung obliegt dem Anbieter.

Gebührenerstattung Kita und Tagespflege

Die Hansestadt Lübeck erstattet den Eltern die Elternbeiträge über die Träger der Kindertageseinrichtungen. Die Stadt garantiert den Erziehungsberechtigen, dass ihnen die aufgrund des geschlossenen Betreuungsvertrages mit ihrer Betreuungseinrichtung (auch Schulkinderbetreuung) oder Kindertagespflegperson in Rechnung gestellten Elternbeiträge in den nächsten Wochen erstattet werden, wenn aufgrund der erlassenen Maßnahmen eine Betreuung bzw. die Notbetreuung nicht gewährleistet werden kann.

Basis wird im Monat Dezember 2020 eine taggenaue Abrechnung sein. Im Monat Januar 2021 wird der Monatselternbeitrag vollständig erstattet. Die Eltern müssen nichts unternehmen, um den Elternbeitrag für betreuungsfreie Zeiten erstattet zu bekommen. Für die Kindertagespflege werden die Elternbeiträge direkt an die Eltern erstattet. Um Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden die Eltern gebeten, die Elternbeiträge weiter zu zahlen bzw. dem Lastschriftverfahren nicht zu widersprechen. Die Erstattung erfolgt nachträglich.

Die Hansestadt Lübeck wird sicherstellen, dass den Trägern von Betreuungseinrichtungen auch weiterhin die gemäß Budgetvertrag vereinbarten Zuwendungen zur Verfügung stehen. Durch die aktuellen Maßnahmen wird es zu keinen Budgetkürzungen kommen.

Auch für Kindertagespflegpersonen wird die laufende Geldleistung gem. Vertrag mit der Hansestadt Lübeck aufgrund der aktuellen Maßnahmen nicht gekürzt, wenn die Tagespflegeperson grundsätzlich zur Betreuung von Kindern gemäß Vereinbarung mit der Hansestadt Lübeck bereit ist.

Städtische Spielplätze

Spielplätze der Hansestadt Lübeck bleiben geöffnet – es gilt bei der Nutzung folgende Regelungen zu beachten:

·         Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen den Kinderspielplatz nicht betreten.

·         Ansammlungen von Erwachsenen und Jugendlichen sind untersagt.

·         Alle Personen haben auf dem Kinderspielplatz den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Das Mindestabstandgebot gilt nicht für Sorgeberechtigte/ Aufsichtspersonen gegenüber dem eigenen Kind. Sie sind dafür verantwortlich, dass das Kind den Mindestabstand zu anderen Personen einhält.

·         Die Nutzung von Spielgeräten hat nacheinander zu erfolgen, sofern nicht der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.

Städtische Sportstätten

Alle städtischen Sportstätten (Sporthallen und Sportanlagen) inkl. dem Sportzentrum Falkenwiese, die Skaterbahn Kanalstraße sowie alle Bolzplätze sind geschlossen.

Wertstoffhöfe

Die Wertstoffhöfe sind bis auf weiteres unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregeln geöffnet. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Homepage unter www.entsorgung.luebeck.de veröffentlicht.

Archiv

Der Lesesaal des Archivs der Hansestadt Lübeck bleibt geschlossen. Zahlreiche Informationen sind online abrufbar unter www.archiv.luebeck.de . Anfragen zu den Archivbeständen können per E-Mail an archiv@luebeck.de gesendet werden. Die Beantwortung von Anfragen kann sich aufgrund der besonderen Umstände hinauszögern.

Familienhilfen/Jugendamt

Für alle Serviceleistungen des Bereichs Familienhilfen/Jugendamt können lediglich Notfalltermine angefragt werden, wenn eine unmittelbare persönliche oder wirtschaftliche Gefährdungslage für die jeweilige Person vorliegt. Kontakt unter der Rufnummer (0451) 115 oder per E-Mail an familienhilfen-jugendamt@luebeck.de .

In Kinderschutzfällen können montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr die Beratungsstellen unter der Rufnummer (0451) 115 kontaktiert werden.

Beurkundungen von Vaterschaften und gemeinsamen Sorgeerklärungen können derzeit leider nicht erfolgen, Beurkundungen von Unterhaltsangelegenheiten in den o.g. Ausnahmefällen nach telefonischer Rücksprache und Terminvereinbarung.

Wohnberatung

Die ergänzenden Sprechstunden rund um das Thema „Älter werden in Lübeck“ in den Ausstellungsräumen der Wohnberatung ‚Wohnen im Alter‘ finden nicht statt. Telefonische Auskünfte und Beratungen über alternsgerechte Maßnahmen zur Wohnraumanpassung durch zertifizierte Wohnberater:innen können unter der Rufnummer (0451) 98 95 08 10 oder per E-Mail an info@wohnberatung-luebeck.de weiterhin eingeholt werden.

Erstberatung für Menschen mit Behinderung

Die offene Sprechstunde fällt aus. Gerne können sich Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen bezüglich einer Erstberatung an folgende Telefonnummer wenden (0451) 122 - 4536 oder eine Mail mit dem Betreff Erstberatung an sozialpaedagogische-egh@luebeck.de oder eingliederungshilfe@luebeck.de senden.

Alle Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sind online abrufbar unter www.luebeck.de/coronavirus +++