Veröffentlicht am 09.01.2021

Weitere Hotline für Corona-Impfung: 0800/455 655 0

Die Hansestadt Lübeck informiert über Terminvergabe und Ablauf der Impfung

Das Lübecker Corona-Impfzentrum in der Musik- und Kongresshalle (MuK) ist seit 4. Januar 2021 in Betrieb.

Wer sich jetzt impfen lassen möchte, muss zur Gruppe der berechtigten Personen gehören. Berechtigt sind zu Anfang unter anderem Senior:innen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, später folgen auch jüngere Jahrgänge.

Vor der Impfung muss zwingend ein Termin gebucht werden. Ohne Termin können leider keine Impfungen erfolgen. 

Die Terminkoordination und Buchung verantwortet das Land Schleswig-Holstein. Die Mitarbeitenden der Impfzentren oder die Stadtverwaltung haben keinen Einfluss auf die Terminvergabe. Eine Terminvergabe in der MuK ist nicht möglich, weshalb dringend vom Besuch des Impfzentrums ohne Termin abgeraten wird!

Termine lassen sich online unter www.impfen-sh.de oder telefonisch unter den Rufnummer 0800/455 655 0 und 116 117 vereinbaren.

Für allgemeine Informationen kann die Bürgerhotline des Landes Schleswig-Holstein unter der Rufnummer (0431) 797 000 01 oder per E-Mail an corona@lr.landsh.de kontaktiert werden.

Impfwillige sollten ca. eine halbe Stunde für den gesamten Prozess (inklusive Anmeldung, Aufklärung, Impfung, Dokumentation und Nachbeobachtung) einplanen. Es wird gebeten, möglichst erst zum Termin zu erscheinen. Sollte eine Überbrückung der Wartezeit bis zur Anmeldung notwendig sein, steht in der MuK ein gesonderter Wartebereich zur Verfügung – niemand muss in der Kälte stehen!

Benötigte Unterlagen zum Impftermin:

• Den Buchungscode oder das Ticket für den Impftermin 

• Einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder eine Krankenkassenkarte. Alternativ – wenn nicht anders möglich – ist auch ein kürzlich abgelaufener Personalausweis ausreichend. Wichtig ist die Identifizierbarkeit der Person, die zum Termin erscheint – inklusive Bild und Geburtsdatum.

• Gegebenenfalls Angabe der beruflichen Tätigkeit über Bescheinigung des Arbeitsgebers oder ärztlicher Überweisungsschein/ ärztliches Attest bei Vorerkrankungen 

• sowie den Impfpass zur Dokumentation der Impfung (falls vorhanden). +++