Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen den SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck (SIE) und den Kostenträgern steht inzwischen das Ergebnis fest: Im Gegensatz zu den beantragten Kosten werden die Entgelte für die Bewohner:innen nicht so stark steigen, wie im damaligen Informationsschreiben angekündigt. Noch im August gingen die SIE davon aus, ihre Bewohner:innen-Entgelte um bis zu 500 bis 800 Euro erhöhen zu müssen. Stattdessen belaufen sich die Erhöhungen nun zwischen 400 und 600 Euro, wirksam ab November 2020.
„Mir ist bewusst, dass dies immer noch eine kräftige Erhöhung ist“, resümiert Sozialsenator Sven Schindler. „Die Kosten der Pflege steigen immer schneller, wobei die Schere zwischen festem Kassenanteil und dynamischem Privatanteil immer weiter auseinandergeht. Es wird höchste Zeit, dass dieses inzwischen ungeeignete und ungerechte System vom Gesetzgeber umgekehrt wird!“
Entgeltverhandlungen werden regelmäßig geführt, um der allgemeinen Kostenentwicklung in der Pflege, aber auch bei den Energiekosten, Personalkosten und allgemeinen Lebenshaltungskosten wie Reinigung und Nahrungsmitteln gerecht zu werden. Bei diesen Verhandlungen geht es immer nur um nachweisbare Kosten, nie um Profit. Gert Wadehn, Leiter der SIE: „ Wir wollen auch in Zukunft die bestmögliche Betreuung unserer Bewohnerinnen und Bewohner gewährleisten, Gewinnstreben ist uns als städtischer Betrieb fremd. Unser Ziel bleibt ausschließlich kostendeckend zu arbeiten.
Seit 2005 werden die städtischen SeniorInnenEinrichtungen durch die international anerkannte SGS-Zertifizierungsgesellschaft nach DIN-ISO 9001 zertifiziert und jährlich überprüft. Diese freiwillige Überprüfung der Dienstleistungen am Kunden und die internen Abläufe ist auch heute noch eine Besonderheit in Pflegeeinrichtungen. Als kommunale Einrichtung verfolgt die SIE nicht den Zweck der Gewinnerzielung, sondern die individuelle optimale Pflege, Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger älterer Menschen in Lübeck. Dabei orientiert sich die SIE an ihren Aufgaben im Rahmen der kommunalen Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bürger:innen. +++