Veröffentlicht am 01.10.2020

Grippeschutzimpfung erst ab November für Risikopatienten sinnvoll

Gesundheitsamt bietet allgemeine Impfsprechstunde für Bürger:innen an

Das Gesundheitsamt weist auf die geltenden Empfehlungen zur jährlichen Grippeschutzimpfung (Influenza) hin. Es gibt nach derzeitigem Stand keine ausreichenden Hinweise, dass es zu schweren Verläufen bei so genannten Nicht-Risikogruppen kommt, wenn eine gleichzeitige Infektion mit SARS-CoV-2 und Influenza vorliegt.

Besondere Risikogruppen, die von der jährlichen Grippeschutzimpfung profitieren, sind auch in der Saison 2020/21 Personen ab 60 Jahren, Schwangere ab dem zweiten Trimenon, chronisch kranke Patienten mit Lungenerkrankungen wie COPD/Asthma, Nierenerkrankungen wie Dialysepflichtigkeit, Zustand nach Milzentfernung oder immunologische bzw. rheumatologische Erkrankungen, bösartige Erkrankungen, HIV oder spezielle immunschwächende Therapien durch Medikamente.

Die Grippeschutzimpfung sollte bevorzugt diesen Risikogruppen zur Verfügung gestellt werden. Circa 10 bis 14 Tage nach der Impfung ist mit einer ausreichenden Wirksamkeit zu rechnen. Darüber hinaus ist mit einer nachlassenden Wirksamkeit der Grippeschutzimpfung über die Zeit zu rechnen, das heißt, die Wirkung lässt nach, wenn man sich zu früh impfen lässt.

„Da Influenza sicher auch in diesem Jahr erst vermehrt ab dem Jahreswechsel auftreten wird, aber in der Regel bis zur Fastnachtszeit andauert, ist die Auswahl des Zeitpunkts der Impfung nicht unerheblich. Bei einer zu frühen Impfung riskiert man, dass das Immunsystem im Februar/März nicht mehr ausreichend stark reagieren kann. Ich kann die Sorgen von Risikopatienten verstehen, sich frühzeitig impfen zu lassen, aber es ist ratsam, die wissenschaftlichen Erkenntnisse ausreichend zu würdigen und hier gelassen zu bleiben. Erst ab Ende November ist eine Grippeschutzimpfung empfehlenswert. Bei einer Impfung vorher riskiert man, dass keine Wirkung im März und April des Folgejahres vorhanden ist“, so Dr. Alexander Mischnik, Leiter des Lübecker Gesundheitsamts.

Im Gesundheitsamt werden die folgenden Termine zur allgemeinen Impfberatung angeboten:

·         Mittwoch, 7. Oktober 2020, von 9 bis 12 Uhr

·         Mittwoch, 4. November 2020, von 10 bis 12 Uhr

·         Mittwoch, 25. November 2020, von 10 bis 12 Uhr

·         Mittwoch, 2. Dezember 2020, von 10 bis 12 Uhr

·         Mittwoch, 9. Dezember 2020, von 10 bis 12 Uhr

Ab Ende November wird im Rahmen der Impfberatung auch die jährliche Grippeschutzimpfung angeboten.

Eine vorherige telefonische Terminabsprache zu Impfterminen oder Impfchecks unter der Rufnummer (0451) 122 - 5324 oder (0451) 122 - 5325 wird empfohlen.

Die Impfsprechstunden finden unter COVID-19 Bedingungen unter Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen statt.