Veröffentlicht am 28.08.2020

Clemensstraße und Drehbrückenplatz ab 31. August 2020 ohne Zugangsbeschränkungen

Lübecker Allgemeinverfügung wird nicht verlängert – Einhaltung des Mindestabstands gilt weiterhin

Ab kommenden Montag, 31. August 2020, sind die Clemensstraße und der Drehbrückenplatz wieder uneingeschränkt zugänglich. Aufgrund der sich jahreszeitlich bedingt ändernden Wetterlage und der damit abnehmenden Menschenansammlungen im Freien, verlängert die Hansestadt Lübeck die Zugangsbeschränkung für diese Bereiche nicht. Parallel ist zu beobachten, dass die Menschen die Abstandsregeln akzeptieren und einhalten. Dennoch wird die Hansestadt Lübeck die Situation beobachten und wenn notwendig erneut mit Augenmaß dem aktuellen Geschehen entsprechend handeln. 

Mit den Gastronomen in der Clemensstraße steht die Stadt außerdem im Dialog, wie künftig auch von Gästen in der Straße die Abstandsregeln eingehalten werden können. Hierzu haben die Gastronomen ein Konzept vorgelegt. Die Stadt wird zeitnah im Rahmen der Sondernutzung die Aufstellung von Sitzmöglichkeiten genehmigen. Für die Einhaltung der Hygieneregeln übernehmen dann die Gastronomen die Verantwortung. 

Die Vorschriften der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus bestehen weiterhin. Das betrifft insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter.

Hintergrund

Die Hansestadt Lübeck hatte am 23. Juli 2020 per Allgemeinverfügung eine Zugangsbeschränkung für die Clemensstraße und den Drehbrückenplatz erlassen. Sie reagierte damit auf die zunehmenden Menschansammlungen in diesen Bereichen, um so die Einhaltung der geltenden Kontaktregelungen  zur Sicherheit aller zu gewährleisten.

Aktuelle Informationen zum Thema Corona-Virus sind online abrufbar unter www.luebeck.de/coronavirus +++