Veröffentlicht am 17.08.2020

In Lübeck wenige Frauen im Top Management öffentlicher Unternehmen

„FIT“-Studie untersuchte 69 Städte mit 1.469 öffentlichen Unternehmen

Nur eine von fünf Top-Positionen im Management öffentlicher Unternehmen (19,5%) wurde im April 2020 bundesweit von einer Frau bekleidet. Die Hansestadt Lübeck steht im Vergleich der 69 Städte mit 8,3% abgeschlagen auf Platz 58.

Das ist das Ergebnis der „FIT“-Studie („Frauen in Top-Management-Organen öffentlicher Unternehmen“) der Universität Friedrichshafen, die im Juli 2020 veröffentlicht wurde. Landesweit schaffte es nur Norderstedt in die Spitzengruppe (33%; Platz 8). Kiel, Neumünster und Flensburg landeten ebenfalls auf hinteren Rängen: Platz 52 (11%), 62 (5,3%) und 67 (0% Frauen). Schleswig-Holstein landete mit 10,4% Frauen im Ländervergleich auf dem vorletzten Platz, konnte den Anteil von Frauen jedoch um 2,3% steigern.

Dabei hatte die Hansestadt Lübeck schon 2014 Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung, den sogenannten „Public Corporate Governance Kodex“ (PCGK) beschlossen, die auch Regelungen zur Frauenförderung enthalten.

„Bei der Besetzung der Aufsichtsräte schneidet Lübeck aufgrund des jetzt endlich konsequent umgesetzten schleswig-holsteinischen Gleichstellungsgesetzes und der Beharrlichkeit der Gleichstellungsbeauftragten im Land mit inzwischen 50% Frauen gut ab. Im Hinblick auf die Top-Management-Positionen gibt es jedoch noch viel Luft nach oben. Gerade hier sollten wir nicht länger auf die Expertise der Frauen verzichten“, so Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck.

69 Städte mit 1.469 öffentlichen Unternehmen wurden in der Studie darauf untersucht, wie viele Männer und Frauen in der Geschäftsführung, Geschäftsleitung bzw. im Vorstand waren. Seit 2018 hat sich demnach kaum etwas verändert. Beim Wechsel von Positionen kamen bundesweit zu 78% wieder Männer auf die Top-Positionen.

„Wir brauchen auch für kommunale Gesellschaften aktive Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Chefetagen. Frauen sollten dort selbstverständlich sein; auch bauen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie dem Fachkräftemangel vor“, sagt Petra Schmittner, Mitarbeiterin im Lübecker Frauenbüro.

Seit 2016 schreibt die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung vor, dass auch die kommunalen Gesellschaften über diesbezügliche Maßnahmen gegenüber dem Innenministerium zu berichten haben. „In Kürze werden also die ersten Berichte der Kommunen vorliegen – und es wird deutlich werden, wo bei den kommunalen Gesellschaften landesweit, aber auch für jede einzelne Kommune, besonderer Handlungsbedarf besteht“, hofft Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse

Hintergrund:

Frauen sind häufiger in Top-Managementorganen kleinerer Unternehmen tätig und häufiger in den Branchen „Gesundheit und Soziales“ (33%) bzw. Krankenhäuser (25%), seltener in Stadtwerken (9,1%) oder der Abfallwirtschaft (9,1%).

Zehn der 14 Städte mit mehr als 30% Frauen in der Führungsebene liegen in Ostdeutschland. Die westdeutschen Städte sind weiter „durch eine vergleichsweise geringe Frauenrepräsentation“ (unter 15%)  gekennzeichnet. Auch die Mehrheit der Städte mit einem Frauenanteil von unter 10% liegt im Westen. Die Studie weist auch darauf hin, dass es starke Unterschiede zwischen den Städten und Bundesländern bei den vorgegebenen Regelungen des PCGK gibt.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Mehrheit der 18.014 öffentlichen Unternehmen in Deutschland 2019 in kommunaler Hand. Dazu gehören beispielsweise Versorgungsunternehmen der Wasser- und Energiewirtschaft, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Verkehrsunternehmen.

Im März 2015 wurde das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ verabschiedet. Dieses sieht für börsennotierte und paritätisch-mitbestimmte Unternehmen eine 30%-ige Frauenquote in Aufsichtsgremien vor. Die meisten öffentlichen Unternehmen sind allerdings nicht börsennotiert und firmieren in der Rechtsform einer GmbH, weshalb die Vorschriften des o.g. Gesetzes und des Aktiengesetzes für sie bislang in den meisten Fällen nicht verpflichtend sind. In der Hansestadt Lübeck gilt das Gesetz allerdings für die Stadtwerke Lübeck und die Lübecker Hafengesellschaft – wg. der paritätisch-mitbestimmten Unternehmen. +++

Quelle: Frauenbüro