Veröffentlicht am 09.06.2020

Wichtige Hinweise für Ein- und Rückreisende aus Schweden

Quarantänemaßnahmen gemäß Landesverordnung – Bei Symptomen unverzüglich Gesundheitsamt informieren

In Schweden lag die Zahl der COVID-19 Neuinfizierten in den vergangenen sieben Tagen höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner. In Schleswig-Holstein greift deshalb Paragraph 1 der seit dem 17. Mai 2020 gültigen Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende (www.schleswig-holstein.de).

Entsprechend der Landesverordnung gelten deshalb folgende Regelungen:

Für Individualeinreisende nach Schleswig-Holstein:

·         Ein- und Rückreisende aus Schweden sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Das Gesundheitsamt Lübeck muss darüber informiert werden.

·         Beim Auftreten von Krankheitssymptomen (u.a. Fieber, trockener Husten, Müdigkeit) muss das Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden. Abhängig vom Gesundheitszustand wird das weitere Vorgehen festgelegt. Die Auflagen des Gesundheitsamtes sind bindend.

Für Durchreisende:

·         Personen, die nur zur Durchreise nach Schleswig-Holstein einreisen, haben das Gebiet des Landes auf unmittelbarem Weg ohne Zwischenstopps zu verlassen. Die Durchreise durch das Gebiet Schleswig-Holstein ist gestattet.

·         Durchreisende sind aufgefordert, die jeweils geltenden Vorschriften anderer Bundesländer zu beachten.

Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung bestehen bei Personen-, Waren- und Güter transportierenden Personen und der Besatzung von Schiffen. Die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu bescheinigen. Bei Einreise nach Schleswig-Holstein können stichprobenhafte Kontrollen durch die Behörden erfolgen.

Vorerst hat die Landesverordnung eine Gültigkeit bis zum 15. Juni 2020. Eine Verlängerung über den 15. Juni 2020 hinaus ist möglich.

Weitere Informationen sind telefonisch beim Lübeck Coronavirus-Info-Telefon unter der Rufnummer (0451) 122 - 2626 oder per E-Mail an corona@luebeck.de erhältlich sowie online abrufbar unter www.luebeck.de/coronavirus. +++