Nachdem aufgrund der erlassenen Kontaktbeschränkungen die Teilnahme an der Eheschließung zunächst nur auf das Brautpaar und zu betreuende Kinder des Paares beschränkt war, durften seit vergangener Woche zusätzlich auch wieder zwei Trauzeugen an der Zeremonie teilnehmen.
Das Standesamt Lübeck freut sich mitzuteilen, dass mit den von der Landesregierung zum 18. Mai 2020 erlassenen weiteren Lockerungen neben dem Brautpaar jetzt insgesamt bis zu sechs Gäste an der Trauung teilnehmen können. Neben den Trauzeugen haben nunmehr zum Beispiel auch die Eltern des Paares wieder die Möglichkeit, an der Zeremonie teilzunehmen.
Nach wie vor ist jedoch in allen öffentlichen Lebensbereichen und damit auch bei der Eheschließung mit Ausnahme des Brautpaares zwischen den Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu halten. Um dieses Erfordernis im Trausaal des Standesamtes einzuhalten und gleichzeitig möglichst vielen Personen die Teilnahme an der Eheschließung zu ermöglichen, wurde die Bestuhlung des Trausaals verändert.
Beim Betreten des Standesamtes ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung derzeit vorgeschrieben.
Im Anschluss an die Trauung kann der beliebte Garten des Standesamtes gern wieder für Fotoaufnahmen genutzt werden. Die Ausrichtung von Feierlichkeiten oder Sektempfängen im Garten ist allerdings noch nicht wieder möglich. +++