Veröffentlicht am 07.05.2020

Hygienekonzept muss vor Öffnung dem Gesundheitsamt vorliegen

Einreichung legitimiert zur Öffnung – Rückmeldung der Stadt erfolgt nur bei Fragen

Im Zusammenhang mit der schrittweisen Öffnung von Einrichtungen, Veranstaltungsorten, Dienstleistungen und Betrieben muss jeder Betreiber ein Hygienekonzept erarbeiten, das ein Wiederaufflammen der Corona Infektionen so schwer wie möglich macht. Das Konzept muss dem Gesundheitsamt unaufgefordert zur Prüfung übersendet werden. Es wird gebeten, das Konzept unter Angabe des Namen der Einrichtung, der Adresse sowie des Ansprechpartner mit Kontaktdaten per E-Mail an corona@luebeck.de zu senden.

Das Gesundheitsamt kontrolliert den Eingang sowie die Details des Konzepts. Aber: Der Betreiber erhält keine gesonderte schriftliche Erlaubnis zur Öffnung. Allein die Einreichung des Hygienekonzepts legitimiert zur Öffnung. Eine Rückmeldung an den Betreiber erfolgt nur bei auftretenden Fragen oder Auffälligkeiten, gegebenenfalls auch direkt vor Ort durch das Ordnungsamt.

Jedes Konzept sollte die folgenden Fragen so konkret wie möglich beantworten, falls sie für die Einrichtung von Bedeutung sind. Also zum Beispiel nicht „Die Einhaltung des Mindestabstandes ist jederzeit gewährleistet“ sondern „Das Abstandsgebot ist sichergestellt durch …..“

·         Wie wird das Abstandsgebot (mind. 1,5 Meter) immer eingehalten?

·         Wenn das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann:Wie schützen die Personen (Kunden? Personal?) sich selbst und andere? (Mund-Nasen-Schutz?)

·         Wie ist der Zugang und Abgang zu den Räumlichkeiten und Geschäftsräumen geregelt?

·         Wie ist sichergestellt, dass –für den Fall, dass eine Infektion bekannt wird- die Kunden/Besucher durch das Gesundheitsamt nachverfolgt werden können? (z. B. durch schriftliche Registrierung oder Handyanruf vor Betreten der Einrichtung)

·         Wie viele Personen kommen wie oft, wie lange und wo zusammen?

·         Wie ist die Begrenzung der Personen in einem Raum geregelt? Das Gesundheitsamt empfiehlt, dass jeder Person mindestens 4 qm zur Verfügung stehen.

·         Wie sind die Räumlichkeiten beschaffen? Größe? Lüftungsmöglichkeit?

·         Wie ist die Reinigung geregelt? Art? Häufigkeit?

·         Gibt es für das Personal ausreichend Waschgelegenheit für die Hände? (fließendes Wasser und Seife, ansonsten Händedesinfektion); bitte nachweisen.

·         Wie ist der Plan, dass eine mögliche COVID-19 Infektion sich nicht ausbreiten kann (z. B. Schichtpläne, feste Zuordnungen z. B. in Betreuungseinrichtungen)

·         Wie ist der Plan, wenn dennoch bei einem/einer Mitarbeiter/in Symptome einer COVID-19 Erkrankung (Fieber, Atemnot, Krankheitsgefühl) auftreten?

·         Wie wird das Personal zu den Maßnahmen geschult? Wer ist verantwortlich (Name und Kontaktdaten)

Weitere Informationen sind telefonisch erhältlich beim Lübeck Coronavirus-Info-Telefon unter der Rufnummer 0451 – 122 2626.

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