Ab Mittwoch, 29. April 2020, ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch in den Diensträumen von Ämtern und Behörden der Hansestadt Lübeck verpflichtend. Auf Basis der Landesverordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit in Schleswig-Holstein hat Bürgermeister Jan Lindenau im Rahmen des Hausrechtes verfügt, das auch alle öffentlichen Verwaltungsgebäude der Hansestadt Lübeck hierunter fallen.
Zum Schutz aller werden die Kunden:innen der Lübecker Stadtverwaltung gebeten, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz mitzubringen und ihn während ihres Aufenthaltes in den Verwaltungsräumen wie den Bürgerservicebüros, dem Verwaltungszentrum Mühlentor, der Stadtbibliothek, dem Archiv, dem Gesundheits- bzw. Jugendamt oder sonstigen Büro- und Servicestellen zu tragen. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.
Die Mitarbeitenden der Hansestadt Lübeck haben eine Verpflichtung zum Tragen, wenn sie unmittelbaren Kundenkontakt haben und der Mindestabstand dauerhaft nicht sichergestellt ist. Sollten bereits anderen Schutzmaßnahmen (z. B. Spritzschutz) getroffen worden seien, besteht keine Verpflichtung für Beschäftigte der Stadt, eine Mund-Nase-Abdeckung zu tragen.
Die Hansestadt Lübeck dankt allen Kund:innen für einen respektvollen Umgang und die Beachtung der neuen Regelung. +++