Gemäß § 6 Absatz 2a der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO) vom 18. April 2020 haben die Betreiber von Einkaufszentren mit jeweils mehr als 10 Geschäftslokalen vor Öffnung dem zuständigen Gesundheitsamt ein Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept zur Genehmigung vorzulegen und umzusetzen.
Das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck hat am 19.04. fristgerecht Anträge von mehreren Betreibern erhalten und sofort geprüft. Nicht alle Anträge waren auf Anhieb genehmigungsfähig, sodass kurzfristig Nachbesserungen und Korrekturen erforderlich waren.
Erfreulicherweise lagen am Abend verbesserte Gesamthygiene- und Kapazitätskonzepte der Betreiber vor, sodass das Gesundheitsamt noch am Abend den folgenden Antragstellern die Genehmigung zur Öffnung am 20.04.20 erteilen konnte:
· Campus Center Lübeck
· Haerder Center
· LUV
· CITTI Park
· Rewe Center mit den beiden Standorten Kantstraße 15-17, 23566 Lübeck-Marli sowie Ziegelstraße 232, 23556 Lübeck-Buntekuh
Eine erteilte Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Darüber hinaus können jederzeit Auflagen hinzugefügt werden. Diese Genehmigung bezieht sich ausschließlich auf das vorgelegte Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept.
Die Hansestadt Lübeck weist darauf hin, dass Einzelhandelszentren, die bisher kein Gesamthygiene- und Kapazitätskonzept fristgerecht eingereicht haben, am Montag, den 20.04.20 nicht öffnen dürfen. Konzepte, die aufgrund vorangegangener Landesverordnungen oder Allgemeinverfügungen in der Vergangenheit eingereicht worden sind, behalten keine Gültigkeit und müssen neu eingereicht werden, da diese neuerdings dem Genehmigungsvorbehalt unterliegen.+++