Veröffentlicht am 13.04.2020

COVID-19 erkrankte Person in Lübecker Pflegeeinrichtung

Quarantäne für Kontaktpersonen und Pflegekräfte angeordnet

Nachdem bei einer Bewohnerin in einer Lübecker Pflegeeinrichtung leichte Atemwegssymptome aufgetreten sind, konnte mittlerweile eine COVID-19-Infektion bestätigt werden. Das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck hat sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Die medizinische und pflegerische Versorgung der Einrichtung ist sichergestellt.

Alle Pflegekräfte, die die Bewohnerin in den letzten 14 Tagen versorgt haben, sind vorsorglich in häusliche Quarantäne versetzt und auf COVID-19 untersucht worden. Krankheitszeichen lagen bei keiner der Personen vor. Erfreulicherweise konnte bei allen Untersuchten auch in den entnommenen Abstrichen mittlerweile eine akute Infektion ausgeschlossen werden.

Die zu Pflegenden, die mit der Infizierten Kontakt hatten, stehen unter medizinischer Beobachtung und befinden sich ebenfalls in Quarantäne. Erfreulicherweise zeigen die Mitbewohnenden bisher keine Krankheitszeichen. 

In den nächsten Tagen werden weitere Untersuchungen stattfinden, um die Infektionskette abzuklären. Dann wird auch über eine Lockerung der Quarantänemaßnahmen, mit denen das Gesundheitsamt über die aktuellen RKI-Empfehlungen hinausgeht, entschieden und das weitere Vorgehen festgelegt.

Die Hansestadt Lübeck weist in diesem Zusammenhang auf die gültige Allgemeinverfügung vom 03.04.2020 hin, wonach das Betreten von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG ist untersagt. Ausgenommen vom Betretungsverbot sind Personen, deren Aufenthalt aufgrund einer akuten, medizinisch dringend notwendigen Behandlung oder einer stationären pflegerischen Versorgung erforderlich ist. Weitere Ausnahmen unter Schutz- und Hygienemaßnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Weitere Informationen unter www.luebeck.de/coronavirus +++