Aufgrund der gestern erweiterten Begründung zu § 5 Abs. 2 Satz 4 der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein muss auch die Hansestadt Lübeck nun sämtlichen Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen zum sofortigen Verzehr auf Wochenmärkten untersagen. Explizit genannt sind in der Begründung Würstchenbuden, Kaffeestände und Grillhähnchenwagen. Dadurch soll der gemeinsame und gesellige Verzehr von Waren und somit eine Ansammlung von Menschen verhindert werden.
Vor diesem Hintergrund werden Anbieter von Lebensmittelausgabestellen wie beispielsweise die Tafel oder die Fairteiler-Schränke gebeten, sich an das Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck zu wenden, um im Vorwege die ordnungsgemäße Durchführung zu klären. Die Ausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige ist gemäß der Landesverordnung weiterhin zulässig.+++