Veröffentlicht am 09.04.2020

Landesverordnung schränkt auch Wochenmarkt-Angebot ein

Würstchenbuden, Kaffeestände und Grillhähnchenwagen sind nicht mehr erlaubt

Aufgrund der gestern erweiterten Begründung zu § 5 Abs. 2 Satz 4 der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein muss auch die Hansestadt Lübeck nun sämtlichen Außerhausverkauf von mitnahmefähigen Speisen zum sofortigen Verzehr auf Wochenmärkten untersagen. Explizit genannt sind in der Begründung Würstchenbuden, Kaffeestände und Grillhähnchenwagen. Dadurch soll der gemeinsame und gesellige Verzehr von Waren und somit eine Ansammlung von Menschen verhindert werden.

Vor diesem Hintergrund kann zurzeit auch keine anderweitige beispielsweise kostenlose Verteilung oder Ausgabe von Lebensmitteln auf städtischen Flächen gestattet werden. Die Hansestadt Lübeck bedauert sehr, dass deshalb auch die angedachten Aktionen zugunsten Bedürftiger nicht erfolgen kann. Ausnahmen sind mit dem Ordnungsamt der Hansestadt Lübeck im Vorwege abzusprechen und von dort zu genehmigen.+++