In der Hansestadt Lübeck haben sich weitere bestätigte Covid-19 Fälle ergeben. Neben den bereits gemeldeten Fällen vom 28. Februar 2020 und 6. März 2020 sind gestern fünf weitere Covid-19 Fälle bestätigt worden. Beim ersten Fall vom 28. Februar 2020 hat sich zwischenzeitlich eine Heilung eingestellt.
Bei den im Rahmen der neu hinzugekommenen Fällen betroffenen Personen, die sich bis auf weiteres in häuslicher Isolation befinden, handelt es sich um Reiserückkehrer:innen aus Risikogebieten. Durch ihren stabilen Gesundheitszustand ist eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus derzeit nicht notwendig. Dadurch, dass sich die erkrankten Personen der Situation angemessen umsichtig verhalten haben, ist es nur zu wenigen Kontakten gekommen. Somit ist von diesen Fällen eine Verbreitung des Coronavirus in Lübeck nicht zu erwarten.
Das Gesundheitsamt, das mit den betreffenden Personen im telefonischen Kontakt steht, hat auch die Kontaktpersonen der Reiserückkehrer:innen ermittelt und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.
Ab heute gilt zudem die von der Hansestadt Lübeck erlassene Allgemeinverfügung Reiserückkehrer.
Darin wird für das Gebiet der Hansestadt Lübeck geregelt, dass Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr bestimmte Einrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser und Altenpflegeheime nicht betreten dürfen.
Hinweis:
Um die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen noch besser zu wahren, verzichtet die Hansestadt Lübeck auf für den Sachverhalt nicht relevante persönliche Daten, z. B. auf die Angabe des genauen Alters und des Wohnortes.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie online auch unter www.luebeck.de/coronavirus +++