Bildungssenatorin Kathrin Weiher informierte am Montag, 24. Februar 2020, die politischen Fraktionen der Bürgerschaft über die Umsetzung der Kita-Reform in der Hansestadt Lübeck zum 1. August 2020 wie folgt:
Kurz nachdem das Sozialministerium endgültige Rechnungsgrundlagen zur Verfügung stellte, konnte die Verwaltung der Politik fachlich fundierte Zahlen vorlegen. Die Auswirkung der Kita-Reform für die Eltern und die Träger der Kindertageseinrichtungen in Lübeck wurden anschaulich dargestellt. Diese Informationen bieten die notwendige Grundlage für die Befassung im Jugendhilfeausschuss und in der Bürgerschaftssitzung.
Senatorin Weiher betonte, dass weder bei den Eltern, noch bei den Trägern Mehrkosten entstehen werden. Alle zusätzlichen Aufwendungen, die durch die Deckelung der Elternbeiträge und die qualitätsverbessernden Maßnahmen entstehen, werden von der Hansestadt Lübeck erstattet.
In einer landesweit vorgegebenen Übergangszeit bis 2024 erfolgt eine jährliche Auswertung des neuen Finanzierungssystems. Durch das Kindertagesstättengesetz werden die Eltern durch eine verbesserte Geschwisterermäßigung entlastet. In Lübeck wird darüber hinaus als zusätzliche Leistung, wie bisher, die Ermäßigung auch für die Grundschulkinder gelten.
Kathrin Weiher: „Es besteht durch die KiTa-Reform keine Notwendigkeit zur Erhöhung der Verpflegungskosten.“ Senatorin Weiher forderte die Elternvertretungen auf, die Transparenz der Kosten bei ihren Trägern einzufordern.
Die Abstimmungsspräche zwischen der Stadt und den Trägern der Lübecker Kindertageseinrichtungen zur Umsetzung des neuen Kindertagesstättengesetz werden fortgesetzt. Die Budgetverträge werden rechtzeitig an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. „Für Ängste besteht in der Hansestadt Lübeck kein Raum“, so die Senatorin. +++