„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So steht es in Art. 1 Absatz 1 unserer Verfassung, die in diesem Jahr ihren 70. Geburtstag feierte. Aus den Erfahrungen im Nazideutschland zogen die VerfasserInnen des Grundgesetzes ihre Lehren und erhoben die Menschenwürde zum höchsten Gut gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Wie sieht der Strafvollzug in Deutschland vor diesem Hintergrund aus? Ist dieser für Inhaftierte würdevoll? Was braucht er, damit Art. 1 Satz 1 Rechnung getragen wird?
Dr. Thomas Galli geht diesen und weiteren Fragen auf den Grund. „Über 15 Jahre lang war ich in leitenden Positionen in der Justiz in Bayern und Sachsen tätig, zuletzt als Leiter von zwei Justizvollzugsanstalten. In dieser Zeit habe ich die tiefe Überzeugung gewonnen, dass der zwangsweise Entzug der Freiheit in den allermeisten Fällen großen Schaden anrichtet. Für die Betroffenen und die Gesellschaft.“
Fragen und mitdiskutieren erwünscht!
Der Dienstagsvortrag findet im Großen Saal der Gemeinnützigen, Königstraße 5 in Lübeck, am 17. Dezember 2019 um 19.30 Uhr statt. Der Eintritt ist frei. Durchführung in Kooperation mit der Rechtsfürsorge e. V. „Resohilfe“ +++
Quelle: Die Gemeinnützigen