Mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erlebte die Demokratie in Deutschland genauso ihre Geburtsstunde wie die Frauen in Deutschland zum ersten Mal das aktive und passive Wahlrecht inne hatten. Das Frauenwahlrecht in Deutschland ist ein elementares demokratisches Grundrecht, das von entschiedenen Frauenrechtlerinnen erkämpft wurde, um die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen. Im Rahmen des Vortrages wird nach einem historischen Flashback über den Werdegang und der Etablierung des Frauenwahlrechts in Deutschland im internationalen Vergleich der Frage nachgegangen, ob 100 Jahre nach dem Bestehen des Frauenwahlrechts gleiche Rechte von Frauen und Männern selbstverständlich sind. Genauso wird im internationalen Vergleich die politische und gesellschaftliche Situation und Position der Frauen in Deutschland diskutiert.
Veranstalterinnen: Frauenbüro der Hansestadt Lübeck, in Kooperation mit der VHS Lübeck und dem Deutschen Frauenring Lübeck. Mit Unterstützung des Landesbeauftragten für politische Bildung Schleswig-Holstein. Die Veranstaltung findet am 24. Oktober 2019 in der VHS Lübeck, Hüxstraße 118-120, um 18 Uhr statt. +++