Vor diesem Hintergrund forderte die Straßenverkehrsbehörde wie es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorschreibt, kurzfristig Stellungnahmen vom Ordnungs- und Verkehrsdienst, der Verkehrsplanung und dem Straßenbaulastträger zu den Vorschlägen der Polizei an. Alle stimmten einer Einbahnstraßenregelung zu. Anstatt der Blockierung des Sandgehwegs am Grünstrand sprach man sich aber für die Freigabe des sogenannten halbhüftigen Parkens (halb auf dem Gehweg, halb auf der Straße) unter Auslegung einer Parkscheibe (maximal 3 Stunden) aus, womit 50 Parkplätze gewonnen werden konnten.
Die Straßenverkehrsbehörde hat daher im Anschluss an die Travemünde Woche bis zum 30. Oktober 2019 die Beibehaltung der für die Travemünder Woche angeordnete Einbahnstraßenregelung in der Kaiserallee zwischen der Bertlingstraße und der Zufahrt zum Parkplatz Möwenstein in Fahrtrichtung Möwenstein versuchsweise angeordnet. Der Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen. Vom Helldahl kann bis zur Zufahrt zum Parkplatz Möwenstein gefahren werden, um auch dem vorhandenen Parkleitsystem gerecht zu werden.
Aktuell wird die Verkehrssituation sowie die Parkraumnutzung in der Kaiserallee von allen Beteiligten beobachtet. Nach dem Versuch Ende Oktober 2019 soll anhand der Rückmeldungen entschieden werden, ob sich die Maßnahme zur Verkehrsregelung eignet. Wenn ja, müsste die Regelung in einem zukünftigen Verkehrskonzept Travemünde Berücksichtigung finden. +++