Veröffentlicht am 11.07.2019

Mühlentorbrücke: Notinstandsetzung der Geh- und Radwege

Sperrung erfolgt ab Freitag, 12. Juli 2019

Sperrung erfolgt ab Freitag, 12. Juli 2019

Der östliche Geh- und Radweg der Mühlentorbrücke muss wegen akuter Durchrostungsschäden am Freitag, 12. Juli 2019 gesperrt werden.

In der derzeit laufenden Sonderprüfung wurde festgestellt, dass sich ein bisher als nicht kritisch eingestufter Schaden erheblich verschlechtert hat. Um den Schaden zu reparieren, muss ein Teil des Gehwegbelages aufgenommen werden. Anschließend werden dort zwei Träger mit ihren Anschlusspunkten ausgewechselt. Da ähnliche Schäden - wenn auch derzeit noch in geringerem Umfang - an drei weiteren Punkten festgestellt wurden, sind in diesen Bereichen weitere Reparaturarbeiten notwendig. Einer der Punkte liegt unter derselben Geh- und Radwegseite, wie die größte der vier Schadensstellen und wird daher im Zuge der jetzigen Sperrung mit instandgesetzt. Die beiden anderen Schäden befinden sich auf der westlichen Brückenseite, es ist beabsichtigt, diese in den Herbstferien zu reparieren.

Von der Sperrung ist der stadteinwärts führende Geh- und Radweg betroffen, entsprechende Hinweise werden so aufgestellt, dass die Straßenseite von Fußgängern gefahrlos gewechselt werden kann. Von der Vorstadt kommend wird hierzu der Mühlentorteller zu umrunden sein, von der Innenstadt kommend gibt es eine Ampelanlage bei der Einmündung der Wallstraße. Radfahrer werden aus dem Mühlentorteller heraus auf die Fahrbahn geleitet.

Für eine zügige Beseitigung der Schäden ist bereits eine Schlosserfirma beauftragt, derzeit erfolgt die Materialbestellung und Arbeitsdisposition, so dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr davon ausgeht, dass die Sperrung spätestens zum Ende der Sommerferien wieder aufgehoben werden kann.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigung für alle Verkehrsteil-nehmer so gering wie möglich zu halten.+++