Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer die Wohnungen an Haushalte vermieten darf, die einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein haben. Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden? Wo erhalte ich den Antrag? Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Fristen muss ich beachten?
Fragen hierzu können im Rahmen eines Vortrags, der am Montag, 20. Mai 2019 um 10 Uhr im Senioren-Treff, Heiligen-Geist-Hospital, Eingang Koberg 11 von Karin Glosch vom Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck, beantwortet werden.
Es handelt sich dabei um eine vom Fachbereich für Wirtschaft und Soziales, Bereich Soziale Sicherung, organisierte Veranstaltung im Rahmen der Vortragsreihe „Man lernt nie aus – Informationen für Seniorinnen und Senioren“.
Interessierte Seniorinnen und Senioren sind zu dem kostenlosen Vortrag herzlich eingeladen. +++