Veröffentlicht am 02.04.2019

Erstberatung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes

Offene Sprechstunde jeweils donnerstags im VZM für Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine personenzentrierte Beratung für alle Menschen mit (drohenden) Behinderungen und ihren Angehörigen geschaffen.

Ab April 2019 bietet der Fachbereich Wirtschaft und Soziales immer donnerstags eine Erstberatung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an. Die Sprechstunde richtet sich an Menschen mit (drohenden) Behinderungen, die aktuell keine Eingliederungshilfemaßnahmen erhalten.

Jeweils donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr informieren die MitarbeiterInnen im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kornsforder Allee 2-6, im Haus Kronsforde, 4. Stock, Zimmer 4.166 im Blauen Salon. Die offene Sprechstunde findet erstmalig am Donnerstag, 4. April 2019, statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. +++