In der kommenden Woche wird die Radwegbenutzungspflicht in der Wesloer Straße in Schlutup, im Abschnitt Speckmoorstraße bis Am Dovensee, auf einer Länge von etwa 1.570 Metern aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Radfahrenden künftig auf der Fahrbahn fahren und nicht mehr den schmalen Zweirichtungsradweg benutzen.
Die Maßnahme wird durchgeführt, um den Radfahrenden ein höheres Maß an Sicherheit zu gewähren. Untersuchungen zeigen, dass Radfahrende dort am sichersten sind, wo Autofahrende sie konstant im Blick haben.
Zur Verdeutlichung der neuen Regelung werden für maximal ein Jahr an dem alten Radweg die Verkehrszeichen „Verbot für Radverkehr“ stehen. Die vorhandenen Roteinfärbungen an den Straßeneinmündungen sollen verblassen und werden nicht mehr erneuert.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Hinweis: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nutzen gemäß Straßenverkehrsordnung weiterhin den dortigen Gehweg. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr können sie selbst entscheiden, ob sie Gehweg oder Fahrbahn benutzen. Aufsichtspersonen, die ein Rad fahrendes Kind begleiten und mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen ebenfalls auf dem Gehweg fahren. +++