Veröffentlicht am 20.02.2019

Kiel, Lübeck, Flensburg, Sylt erklären sich zu „sicheren Häfen“

Die vier Kommunen bieten in Seenot geratenen Mittelmeerflüchtlingen Schutz

Die norddeutschen Kommunen Kiel, Lübeck, Flensburg und Sylt haben sich gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Innenministerium und dem Landesbeauftragten für Flüchtlinge darauf verständigt, wie die jeweiligen Beschlüsse, in denen sich die vier Kommunen zu „sicheren Häfen“ für in Seenot geratene Mittelmeerflüchtlinge erklärt haben, praktisch umgesetzt werden können.

In einem ersten Schritt erklären sich Lübeck und Kiel bereit, jeweils 40 und in Flensburg eine noch nicht benannte Anzahl zusätzlicher auf keinen Schlüssel anzurechnende weitere Plätze zur Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. Auch die Gemeinde Sylt ist auf Anforderung hin grundsätzlich zur Aufnahme von geretteten Mittelmeerflüchtlingen bereit. Die Kommunen werden kurzfristig verfügbare Unterkünfte zur Verfügung stellen.

Die Bürger- und Oberbürgermeister, Ulf Kämpfer (Kiel), Simone Lange (Flensburg) und Jan Lindenau (Lübeck) erklären dazu: „Es kann und darf nicht sein, dass wir in Europa dabei zuschauen, wie täglich Menschen im Mittelmeer sterben oder die Einfahrt in sichere Häfen verweigert wird. Deshalb haben wir uns gemeinsam an die schleswig-holsteinische Landesregierung gewandt und unsere verbindliche Bereitschaft erklärt, zusätzlich auf keinen Verteilungsschlüssel anzurechnende Plätze zur Aufnahme von Geflüchteten zur Verfügung zu stellen.“

Nach einem Gespräch mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein schlagen die beteiligten Kommunen übereinstimmend vor, dass die Bundesregierung auf der Grundlage des Artikels 17 Absatz 2 der Dublin-Verordnung die Übernahme der Zuständigkeit zur Bearbeitung der Asylverfahren aus Mittelmeeranrainerstaaten in der geschilderten Größenordnung zusagt.

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl und Zuwanderungsfragen, Stefan Schmidt, begrüßt ausdrücklich die Bereitschaft der drei kreisfreien Städte und der Gemeinde Sylt, über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hinaus Schutzsuchende aufzunehmen. Hierdurch wird nicht nur den Beschlüssen der Selbstverwaltungsgremien entsprochen sondern geht auch ein eindringliches Signal von Verantwortung und Humanität in Richtung Bundesregierung. Wenn mit Unterstützung der schleswig-holsteinischen Landesregierung von den vier Kommunen aus Seenot gerettete Menschen in Schleswig-Holstein aufgenommen werden können, zeigt sich eine Handlungsbereitschaft und Handlungsfähigkeit, wie sie die europäische Flüchtlingspolitik leider vermissen lässt, meint Schmidt.

Gegenüber Bundesinnenminister Horst Seehofer (siehe Anlage) haben die vier Kommunen in einen gemeinsamen Schreiben ihre Aufnahmebereitschaft deutlich gemacht und den gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Innenministerium und dem Landesflüchtlingsbeauftragten abgesteckten rechtlichen Rahmen dargelegt. Sie hoffen, dass viele weitere Kommunen diesem Beispiel folgen und ihrerseits dem Bundesinnenministerium konkrete Schutzangebote machen. +++

Hinweis an die Medien: Das gemeinsame Schreiben an den Bundesinnenminister kann beim Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit per E-Mail an href="mailto:info@luebeck.de">info@luebeck.de angefordert werden.