Ende November 2017 hat die Bürgerschaft eine Sonderverkaufsaktion von Erbbaugrundstücken beschlossen. Diese sieht eine Unterscheidung zwischen Bauland und günstigerem Gartenland bei der Bemessung des Kaufpreises vor.
Insgesamt 26 Grundstücksverkäufe und Verlängerungen von Erbbaurechten wurden am Montag, 12. November 2018, im Wirtschaftsausschuss beschlossen und werden nunmehr der Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Neben den zahlreichen Veräußerungen haben auch fast 100 Erbbauberechtigte die Gelegenheit genutzt und ihren Vertrag vorzeitig verlängert – ein Zeichen für reges Interesse an den attraktiven Konditionen. Auch im kommenden Januar werden zahlreiche weitere Verkaufsfälle zur Entscheidung eingebracht.
Insgesamt wurden in diesem Jahr bisher 262 Erbbaurechtsgrundstücke verkauft - knapp 200 davon zum alten Bodenrichtwert von 2014. Der Erlös beträgt insgesamt rund 21 Millionen Euro. Allerdings fallen aufgrund des veralteten Bodenrichtwertes, der gemäß Bürgerschaftsbeschluss zugrunde gelegt wurde, rund 2,3 Millionen Euro Mindereinnahmen an. Das bedeutet: Hätte man alle Grundstücke zum aktuellen Bodenrichtwert von 2016 verkauft, wären über insgesamt 23 Millionen Euro in den städtischen Haushalt geflossen.
„Es war eine große Kraftanstrengung für die Verwaltung, denn es gab zahlreiche Nachfragen durch die Käufer, die sich durch widersprüchliche Informationen verunsichert fühlten“, so Sven Schindler, Senator für Wirtschaft und Soziales. Letztlich habe man jedoch alle in persönlichen Gesprächen informiert und zufrieden stellen können. „Die große Zahl der Verlängerungswünsche zeigt uns, dass das Erbbaurecht nach wie vor ein attraktives Angebot zur Schaffung günstigen Wohnraums ist“, so Schindler weiter.+++