Veröffentlicht am 30.10.2018

Der Lübecker Mietspiegel 2018 ist da

Ab sofort an verschiedenen Auslagestellen und zum Download

Im Auftrag der Hansestadt Lübeck (Fachbereich Wirtschaft und Soziales, Bereich Soziale Sicherung) hat das Forschungsinstitut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Hamburg, den neuen Lübecker Mietspiegel erstellt.

„Der Mietspiegel wurde unter Mitwirkung von zahlreichen Lübecker Mieterhaushalten und einer großen Anzahl von Wohnungsunternehmen und Vermietern erarbeitet. Die Hansestadt Lübeck dankt allen Beteiligten für die Mitarbeit bei der zur Erhebung der Daten erforderlichen Befragung“ so Sven Schindler, Senator für Wirtschaft und Sozia-les, der den Mietspiegel am heutigen Dienstag, 30. Oktober 2018, im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellte.

Die Durchführung der Befragung zum Lübecker Mietspiegel 2018 bei Mietern und Vermietern und die weiteren Arbeiten - insgesamt dauerte die Erarbeitung neun Monate- erfolgten in Abstimmung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holsteins (ULD).

Der Mietspiegel bietet verlässliche Informationen zu den ortsüblichen Mieten für Wohnraum in der Hansestadt und leistet so einen wertvollen Beitrag für Transparenz, Rechtssicherheit und soziale Stabilität. Darüber hinaus dient er als Grundlage für die Ermittlung angemessener Unterkunftskosten im Rahmen der Sozialhilfe und der Leis-tungen nach Hartz IV. Er steht auf einer breiten, repräsentativ erhobenen und wissen-schaftlich ausgewerteten Datenbasis, wodurch die Objektivität der ausgewiesenen Mietwerte gewährleistet ist.

Der neue Lübecker Mietspiegel ist eine Fortschreibung. Grundlage waren die Stichproben des Mietspiegels 2016 und eine Ergänzungsstichprobe zur Berücksichti-gung von Neubauwohnungen, aus der öffentlichen Mietpreisbindung gefallener Woh-nungen sowie der Kompensation zu erwartender Ausfälle. Er gibt einen repräsentativen Überblick über die zurzeit am Markt tatsächlich gezahlten Mieten im nicht preis-gebundenen Wohnungsbestand. Der Stichtag, auf den sich die erhobenen Daten beziehen, ist der 1. Februar 2018.

Gegenüber dem Lübecker Mietspiegel 2016 kann im Mietspiegel 2018 ein Anstieg der durchschnittlichen, gewichteten, rechnerischen Nettokaltmiete um 0,39 Euro je Quad-ratmeter Wohnfläche (im Folgenden €/m²) beziehungsweise 6,3 Prozent festgestellt werden und liegt für eine frei finanzierte Wohnung bei 6,64 Euro/m². Dieses entspricht einer jährlichen Steigerung von 3,1 Prozent und liegt damit über der durchschnittlichen Preissteigerung des Lebenshaltungskostenindex für Deutschland. Die gegenüber dem Lebenshaltungskostenindex höhere Mietpreissteigerung kann in vielen deutschen Städten festgestellt werden.

Ergänzend zu den in der Mietspiegeltabelle enthaltenen Wohnwertmerkmalen Art, Beschaffenheit, Größe und Ausstattung wurde für das Wohnwertmerkmal „Wohnlage“ ein Zu- beziehungsweise Abschlag auf die Mietkennwerte der Mietspiegeltabelle ermittelt.

Im Ergebnis kann für die gute Wohnlage ein Zuschlag von 0,56 €/m² und für die einfa-che Wohnlage ein Abschlag von -0,26 €/m² zur ortsüblichen Vergleichsmiete einer Wohnung in der normalen Wohnlage ermittelt werden. Gegenüber dem Mietspiegel 2016 steigt damit der Faktor „Wohnlage“ bei der Mietpreisgestaltung in der Hansestadt geringfügig an.

Der Lübecker Mietspiegel ist immer noch eine bedeutende Grundlage für die Begrün-dung einer Mietänderung. Bei insgesamt 79 Prozent (2016: 65 Prozent) der Bestandsmietverhältnisse wurde die Mietänderung mit dem Lübecker Mietspiegel begründet.

Als Broschüre ist der neue Mietspiegel ab sofort im Verwaltungszentrum Mühlentor, in den Stadtteilbüros, beim Mieterverein und bei Haus & Grund gegen eine Schutzgebühr erhältlich. Außerdem kann der Mietspiegel ab heute im Internet unter http://luebeck.de/bewohner/bauen_wohnen/mietspiegel/ heruntergeladen werden.

Mit dem Beschluss der Lübecker Bürgerschaft am 27. September 2018 erlangt der Mietspiegel seine Gültigkeit. Es handelt sich um einen „qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne von Paragraf 558d BGB. Der begleitende Arbeitskreis Mietspiegel mit den Interessensvertretern der Mieter und Vermieter sowie weiterer Wohnungsmarktexperten hat den neuen Lübecker Mietspiegel anerkannt.

Der Lübecker Mietspiegel 2018 stellt eine Übersicht über die im Februar 2018 gezahl-ten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstat-tung, Beschaffenheit und Lage dar. Die ausgewiesenen Mieten werden kurz „ortsübliche Vergleichsmiete“ genannt. ++++