Zur Senkung der Geschwindigkeiten des Verkehrs wurde zusätzlich die Regelung der Vorfahrt in der Maria-Goeppert-Straße geändert. Es wird die in Tempo-30-Zonen als Regelfall vorgesehene Vorfahrt „rechts-vor-links“ umgesetzt. Bislang war für die Maria-Goeppert-Straße zur Bevorrechtigung des Linienbusverkehrs die Vorfahrt eingerichtet.
Damit reagiert der Fachbereich Planen und Bauen auf die besonderen Rahmenbedingungen vor Ort und entspricht gleichzeitig dem vielfachen Wunsch nach einer Verringerung der vor allem von Eltern und Kindern subjektiv wahrgenommenen Gefahr auf dem Weg zur Paul-Klee-Schule und zum Kinderhaus „Wilde 13“. Die jetzigen baulichen und verkehrlichen Änderungen sollen zur Erhöhung der Sicherheit, insbesondere für die Kinder, die die Paul-Klee-Schule besuchen, beitragen.
Der von vielen Seiten gewünschte Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) an dieser Stelle durfte nicht angelegt werden, da dieses in Tempo-30-Zonen gemäß einer Bundesregelung nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist. Hierzu wurde der Landesbetrieb Verkehr eingebunden, der bei einem Ortstermin diese besonderen Voraussetzungen nicht feststellen konnte.+++