Betreiber von Heizölanlagen müssen demnach darauf achten, dass diese hochwassersicher nachgerüstet werden. Dies kann beispielsweise durch bauliche Maßnahmen, die den Wasserzutritt verhindern oder durch die Sicherung der Anlage gegen Aufschwimmen, erfolgen.
Für Anlagen in Überschwemmungsgebieten hat dies bis zum 5. Januar 2023 und für Anlagen in Risikogebieten bis zum 5. Januar 2033 zu erfolgen.
Die Untere Wasserbehörde fordert deshalb alle Betreiber von Heizölanlagen dazu auf, durch einen zugelassenen Sachverständigen überprüfen zu lassen, ob Ihre Anlage die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt oder ob wesentliche Änderungen durchzuführen sind.
Unabhängig davon ist jeder Betreiber einer Heizölanlage zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes verpflichtet und bei akuter Hochwassergefährdung gehalten, entsprechende Sicherungsmaßnahmen an der Anlage vorzunehmen.
Eigentümer, die wissen möchten ob sich ihre Anlage innerhalb eines Überschwemmungsgebietes befindet, erfahren dies auf dem Themenportal des Landes: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/H/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete.html
Darüber hinaus steht der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung. Kontakt per E-Mail: unv@luebeck.de oder persönlich unter Telefon: (0451)122-3937, (0451)122-3954 sowie (0451) 122-3969.
Auch gibt es weiterführende Informationen auf der UNV-Themenseite: http://www.unv.luebeck.de/umweltschutz/hochwasserschutz.html +++