Vor diesem Hintergrund ist die Sperrung des Notgehweges auf der südlichen Seite der Brücke erforderlich. Darüber hinaus muss die Fahrbahnbreite etwas eingeschränkt werden, da auch das Schrammbord (Schutzeinrichtung zur Sicherung von Verkehrsteilnehmern) von den Reparaturen betroffen ist. Die Befahrbarkeit der Brücke ist aber ohne Einschränkungen für Fahrzeuge mit einer Breite bis 2,50 Meter möglich.
Die Arbeiten sind erforderlich, da bei der Herstellung der Kappen die notwendige Betonüberdeckung der Bewehrungsstähle nicht erreicht wurde. Dieser Mangel hat Auswirkungen auf die langfristige Haltbarkeit der Kappe. Um die Dauerhaftigkeit dennoch sicher zu stellen, wird nun eine Beschichtung aufgebracht. Durch diese Arbeiten entstehen keine Mehrkosten für die Hansestadt Lübeck.