3 600 Quadratmeter Deck- und Binderschicht des Fahrbahnbelages erneuert. Zunächst erfolgen bis zum 20. Juli die vorbereitenden Arbeiten - während dieser Zeit ist mit geringen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Im weiteren Verlauf sind für die Arbeiten zwei vollgesperrte Teilbauabschnitte von je einer Woche Dauer vorgesehen. Die Erreichbarkeit des Parkplatzes REWE ist während der Baumaßnahme zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Während der ersten Bauphase von Montag, 23. Juli, bis Freitag, 27. Juli 2018, erfolgt die Sperrung der Kahlhorststraße inklusive der Einmündung Mönkhofer Weg zum St.-Jürgen-Ring bis zwischen die beiden Grundstückszufahrten zum Rewe Markt. Während dieser Zeit wird der Verkehr wie folgt geregelt:
- Die Einfahrt in den Mönkhofer Weg vom St.-Jürgen-Ring wird als Sackgasse beschildert. Die Zufahrt zur Grünewaldstraße ist frei.
- Die Kahlhorststraße von der Ratzeburger Allee kommend Richtung Mönkhofer Weg wird zur Sackgasse, eine Durchfahrt zum Mönkhofer Weg ist also nicht möglich.
- Der Durchgangsverkehr wird, wie in 2017, über die Straße Stadtweide umgeleitet. Dort wird für die Dauer der Maßnahme ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet.
- Die Bushaltestellen in der Kahlhorststraße und im Mönkhofer Weg werden bis zur Stadtweide aufgehoben. Der Buslinienverkehr fährt ebenfalls über die Umleitungstrecke Stadtweide.
Während der zweiten Bauphase von Montag, 30. Juli, bis Sonnabend, 4. August 2018, wird der Mönkhofer Weg von der Kalkbrenner Straße bis zum Anschlussbereich der ersten Bauphase (etwa Höhe Kahlhorststraße) gesperrt. Während dieser Zeit wird der Verkehr wie folgt geregelt:
- Die Zufahrt vom St. Jürgen Ring kommend in den Mönkhofer Weg und in die Kahlhorststraße ist möglich.
- Der Verkehr aus der Kalkbrenner Straße kann in den Mönkhofer Weg in Fahrtrichtung Uni einbiegen. Eine Zufahrt in die Kalkbrenner Straße aus dem Mönkhofer Weg ist nicht möglich.
- Die Straße Am Klosterhof wird als Sackgasse ausgeschildert.
- Die Umleitung des Durchgangs- und Buslinienverkehr erfolgt über die Stadtweide, die Regelungen der ersten Bauphase bleiben bestehen.
Die Restleistungen, wie Markierungsarbeiten und die Regulierung von Einbauteilen werden anschließend unter Verkehr durchgeführt.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist bemüht, den Umfang der daraus resultierenden Verkehrsbehinderungen und andere Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und empfiehlt ortskundigen Verkehrsteilnehmern diesen Bereich großräumig zu umfahren. Gleichzeitig wird um Verständnis für die zwangsläufig mit der Baumaßnahme verbundenen unvermeidbaren Auswirkungen für alle Betroffenen gebeten.
Vorrausetzung für die Einhaltung der genannten Termine ist eine günstige Witterung. Bei Regenwetter werden sich die Termine entsprechend verschieben.+++