Veröffentlicht am 09.05.2018

Erstattung von Straßenreinigungsgebühren

Lübecker Stadtverwaltung arbeitet mit Hochdruck an Rückzahlungen

Die Lübecker Bürgerschaft hat im Dezember 2017 die Straßenreinigungsgebührensatzung geändert. Vorausgegangen war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig gegen die im Jahr 2015 erfolgte Gebührenerhöhung. Die entsprechenden neuen Gebührenbescheide sind im März dieses Jahres den Grundstückseigentümern zugegangen.

Allerdings konnten nicht alle ausgewiesenen Erstattungen bislang vorgenommen werden, da sich die Auszahlung als sehr zeitaufwändig erweist. Aus diesem Grund erhält die Stadtverwaltung, insbesondere die Abteilung Aktivbesteuerung und der Bereich Buchhaltung und Finanzen, derzeit vermehrt telefonische Anfragen, die den Auszahlungstermin der Guthaben betreffen.

Der Grund für die Verzögerung liegt in der großen Anzahl der Überweisungen. Circa 27.000 Haushalte erhalten jeweils für drei Jahre Erstattungen, die geprüft und zur Auszahlung bereitgestellt werden müssen. Dabei sind Einzelfallprüfungen erforderlich: Wurden die Altforderungen für die betroffenen Jahre gezahlt oder ist zunächst aufzurechnen? Liegt eine gültige und aktuelle Bankverbindung für die Auszahlung vor? Aufgrund dieses außerordentlich überhöhten Arbeitsaufkommens kann der angegebene Erstattungstermin nicht eingehalten werden. „Es wird jedoch mit Hochdruck und mit Unterstützung durch andere Abteilungen an der Bewältigung der Überweisungsflut gearbeitet“ so Marian Szymczak, Bereichsleiter Buchhaltung und Finanzen. In dieser Woche werden wieder Erstattungen an mehrere tausend Grundstückseigentümer ausgezahlt werden.

Insofern wirbt die Stadtverwaltung um Verständnis und bittet von telefonischen und schriftlichen Anfragen möglichst abzusehen, damit die MitarbeiterInnen die beschriebenen Prüfungen und anschließenden Auszahlungen zügig vornehmen können.

Bescheidempfänger, welche nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, können ihre aktuelle Bankverbindung unter Angabe Ihres Kassenzeichens postalisch an:

Hansestadt Lübeck, Bereich 1.210 Buchhaltung und Finanzen, Fleischhauerstr.20, 23552 Lübeck, oder per E-Mail an: steuerbuchhaltung@luebeck.de der Steuerbuchhaltung mitteilen. +++