Veröffentlicht am 27.04.2018

Bewerbungsfrist für Schöffen und Jugendschöffen verlängert

Geeignete Bürgerinnen und Bürger können sich noch bis 10. Mai 2018 bewerben

Für die Amtszeit 2019 bis 2023 stehen in diesem Jahr die Wahlen für die Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen beim Amts- und Landgericht Lübeck an.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits beworben - noch liegen aber nicht genügend Bewerbungen vor. Vor diesem Hintergrund wird die Bewerbungsfrist für das Ehrenamt bis zum 10. Mai 2018 verlängert.

Die Schöffen müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Zu Beginn der Wahlperiode müssen Sie das 25. aber noch nicht das 70.Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben. Die Bewerberinnen und Bewerber für die Jugendschöffen sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Um ein möglichst breites Spektrum der Gesellschaft an der Rechtsprechung zu beteiligen, sind Bewerbungen aus vielen Berufsgruppen erwünscht.

Bewerbungsformulare sind in der Rathauspförtnerei, in den Stadtteilbüros Innenstadt und St. Gertrud erhältlich oder können per E-Mail unter: logistik@luebeck.de angefordert werden. Informationen und Bewerbungsformulare finden Interessierte auch unter www.wahlen.luebeck.de . Ergänzende Auskünfte erteilt der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Hildegund Schröter, Tel.: (0451) 122-7312 oder Birgit Zirpins,
Tel. : (0451) 122-1230. +++