Vorgesehen ist, eine Überquerung der Straße im Einmündungsbereich der Carl-Gauß-Straße durch das Vorziehen der Aufstellflächen für Fußgänger und einer damit verbunde-nen Fahrbahnverengung zu erleichtern. Damit reagiert der Fachbereich auf die besonde-ren Rahmenbedingungen vor Ort und entspricht gleichzeitig dem vielfachen Wunsch nach einer Verringerung der vor allem von Eltern und Kindern subjektiv wahrgenommenen Gefahr auf dem Weg zur Paul-Klee-Schule und zum Kinderhaus „Wilde 13“.
Die Planungsarbeiten für den Umbau haben begonnen. Vorgesehen ist, die Maßnahme in den Sommerferien umzusetzen, vorbehaltlich der zurzeit noch ausstehenden Freigabe des Haushaltes der Hansestadt Lübeck durch das Land. Bis dahin wird die Überwachung des bestehenden Halteverbotes verstärkt. Durch das Halten und Parken von Fahrzeugen im betroffenen Kreuzungsbereich, teils sogar in zweiter Reihe, werden die Sichtbeziehungen zwischen Autofahrern und Fußgängern - und gerade Kindern -, die die Maria-Goeppert-Straße überqueren wollen, zum Teil erheblich behindert.
Ergänzend wird vom Arbeitskreis Verkehr geprüft, ob die Vorfahrtsregelung in der Straße angepasst werden muss.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr hat nach einer fachaufsichtlichen Prüfung die Position der Lübecker Straßenverkehrsbehörde bestätigt, wonach die in der Öffentlichkeit favorisierte Einrichtung eines Fußgängerüberwegs innerhalb der bestehenden Tempo-30-Zone grundsätzlich entbehrlich ist. Sie wäre nur dann gerechtfertigt, wenn das Verkehrsaufkommen weit über das übliche Maß in einer Tempo-30-Zone hinausginge, was im betroffenen Bereich nicht der Fall ist.
Eine effektivere Maßnahme zur Schulwegsicherung ist eine an den speziellen Sicherheitsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete bauliche Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums, so wie sie jetzt mit der Fahrbahnverengung im Überquerungsbereich in der Maria-Goeppert-Straße vorgesehen ist. Diese Ansicht teilt auch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein in seinem Schulwegerlass vom Juli 2017.+++