Veröffentlicht am 06.04.2018

Bürgerschaftswahl 2018: Öffnung des Wahlbüros im Rathaus

Ab 9. April 2018 können Briefwahlunterlagen vor Ort beantragt und ausgefüllt werden

Am Sonntag, 6. Mai 2018, wird die Bürgerschaft in der Hansestadt Lübeck neu gewählt. Vor diesem Hintergrund können Lübecks Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme vom
9. April bis zum 4. Mai 2018 im Wahlbüro im Lübecker Rathaus (Breite Straße 62, Eingang Marktseite), abgeben. Das Büro öffnet zu folgenden Zeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, von 9 bis 16 Uhr und Donnerstag, von 9 bis 18 Uhr.

Bis spätestens zum 15. April 2018 wird allen wahlberechtigten BürgerInnen das Wahlbenachrichtigungsschreiben per Post zugesandt. Wer kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten hat wird gebeten, sich im Wahlbüro persönlich oder telefonisch unter: (0451) 122-4040 zu melden.

Bei einer persönlichen Vorsprache im Wahlbüro haben WählerInnen die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen (Ausweis nicht vergessen!) und diese auch vor Ort auszufüllen und abzugeben.

Wer zwar an der Briefwahl teilnehmen aber nicht das Wahlbüro nutzen möchte hat die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per online-Antrag unter www.wahlen.luebeck.de , per E-Mail unter: wahlen@luebeck.de, per Telefax unter: (0451)– 122 4080 oder schriftlich auf dem Postweg (Hansestadt Lübeck, Wahlbüro Rathaus, Breite Straße 62, 23539 Lübeck) zu beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Bei der Antragstellung sind die Angaben zur Person (Familienname, Vorname/n, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) erforderlich. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse versandt werden, müssen diese zusätzlich angeben werden.

Die Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am 4. Mai 2018, 12 Uhr - dann schließt das Wahlbüro und der online-Briefwahlantrag ist nicht mehr nutzbar.

Zur Wahl berechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist. Ab dem 16. bis zum 20. April 2018 liegen die Wählerverzeichnisse für die 25 Kommunalwahlkreise der Hansestadt Lübeck zur Einsichtnahme im Wahlbüro bereit. Das Recht auf Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis zur Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist auf persönliche Daten beschränkt.

Weitere Informationen rund um die Wahl zur neuen Bürgerschaft 2018 sind unter: www.wahlen.luebeck.de zu finden.

Die Wahlzeit der neu gewählten Vertretungen beginnt am 1. Juni 2018 und endet am 31. Mai 2023.Die Gemeindevertretung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. +++