Alle Grundstückseigentümer sollten sich immer noch darauf einstellen, dass auf den Gehwegen und den kombinierten Geh- und Radwegen den anliegenden Grundstückseigentümern die komplette Winterwartung, die das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte einschließt, obliegt. Ratsam ist es, sich mit genügend abstumpfenden Mitteln, zum Beispiel Streusand einzudecken. Aber Achtung: Salz ist auf Gehwegen und auf kombinierten Geh- und Radwegen in Lübeck nicht erlaubt. Geregelt ist das in der Straßenreinigungssatzung.
Aber es ist noch mehr zu beachten: Auch die Straßeneinläufe (Gullys) und die Hydranten sind von Schnee und Eis zu befreien. So kann bei Tauwetter das Wasser besser ablaufen und die Feuerwehr kommt bei Gefahr besser an den Hydranten - das kann Leben retten. Viele Menschen, wie etwa die Zusteller der Zeitschriften oder die Müllwerker, sind bereits sehr früh unterwegs und benötigen einen sicheren Fußweg. Die Müllwerker bis zum Standplatz der Abfallbehälter und der Zusteller bis zum Briefkasten. Hierzu gehört auch eine ausreichende Beleuchtung.
Wichtig ist auch, dass der Schnee von den Gehwegen nicht auf die Straße geschoben wird. Durch die Winterdienstfahrzeuge der Entsorgungsbetriebe kann wieder der Schnee auf die bereits geräumten Gehwege gelangen. Die Mitarbeiter arbeiten sehr umsichtig und versuchen dies zu vermeiden. Falls es doch passiert, bittet die EBL diesen Umstand zu entschuldigen.
Bei Fragen zum Winterdienst in der Hansestadt Lübeck kann der Kundenservice der Entsorgungsbetriebe unter: (0451) 707600 angerufen werden (Servicezeiten von Mo. bis Do. 8 bis 17 Uhr, Fr. 8 bis 16 Uhr) Der Winterdienstflyer „Winterdienst in Lübeck“ in den Sprachen deutsch, englisch, russisch, türkisch und polnisch kann telefonisch bestellt, persönlich im Kundenservice in der Malmöstraße 22 abgeholt oder im Internet unter: www.entsorgung.luebeck.de heruntergeladen werden.
Quelle: Entsorgungsbetriebe Lübeck