Veröffentlicht am 07.12.2017

Qualitätsentwicklung im Ganztagsbereich an Lübecker Schulen

Lübeck ist bei der Schulkindbetreuung auf einem guten Weg – Einführung von Standards

In Lübeck werden 95 Prozent der betreuten Grundschulkinder bereits verlässlich an den Schulen versorgt. Auf Bundesebene wird der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen diskutiert.

Nach Jahren der intensiven Nachfrage in der Nachmittagsbetreuung der Schulen und des quantitativen Ausbaus hat sich die Hansestadt Lübeck für eine Qualitätsentwicklung im Ganztagsbereich ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund fand am heutigen Donnerstag, 7. Dezember 2017, ein Pressegesprächs mit Kathrin Weiher, Senatorin für Kultur und Bildung, statt. Erörtert wurde vor allem die Einführung fachlicher Standards, wie der verbindliche Einsatz von qualifizierten pädagogischen Fachkräften (1 Fachkraft, 20 Kinder) sowie die enge Verzahnung zwischen Schulvor- und Nachmittag als Kernstück des pädagogischen Konzepts.

Das Platzangebot für die Schulkindbetreuung an Schulen in Lübeck steigt kontinuierlich an. Eltern haben in den vergangenen Jahren verstärkt für ihre Kinder die Angebote der Schulkindbetreuung direkt an Schulen genutzt. Das verlässliche Betreuungsangebot am Nachmittag an Grundschulen ist von 964 Plätzen im Schuljahr 2005/06 auf rund 3.900 Plätze im Jahr 2017/18 angestiegen. Das Angebot wird bedarfsorientiert unter Berücksichtigung der räumlichen Bedingungen stetig weiterentwickelt.

Um diese Qualität für Lübeck flächendeckend umzusetzen und Kindern in allen Stadtteilen zu ermöglichen, wurde beginnend 2014 das Konzept „Ganztag an Schule“ entwickelt.

Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss und die Bürgerschaft haben das Thema mehrfach behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst.

Die Anzahl der Hortplätze in Kitas ist im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung an Grundschulen vom Kita-Jahr 2005/06 mit 830 Plätzen auf rund 200 Plätze im Jahr 2017/18 zurückgegangen.

Mit dem flächendeckenden Ausbau der Schulkindbetreuung nach dem Konzept „Ganztag an Schule“ wird die Betreuungsqualität für rd. 95 Prozent des Betreuungsangebotes deutlich angehoben. Die Qualität der Hortbetreuung kann für die steigende Anzahl der Grundschulkinder allein aus kommunalen Mitteln nicht ganz erreicht werden. In der Hortbetreuung werden im Sinne des Kindertagesstättengesetzes 1,5 sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Nach dem Lübecker Konzept „Ganztag an Schule“ wird für eine Gruppe von 20 Kindern eine sozialpädagogische Fachkraft, ergänzt um die Kräfte aus den offenen Ganztagsangeboten, gefördert. An Schulen mit besonderem Förderbedarf wird eine „Ganztags-gruppe plus“ mit einem höheren Betreuungsschlüssel eingerichtet, dort stehen zwei sozialpädagogische Fachkräfte für 15 Kinder zur Verfügung. Die personelle Ausstattung gilt es kontinuierlich weiter-zuentwickeln, auch für die Teilhabe von Kindern mit Integrationsbedarf am Nachmittag. Momentan erhalten Einzelfälle eine zusätzliche Integrationskraft durch die Eingliederungshilfe nach SGB XII.

Die Raumsituation in den Schulen muss für die Betreuung und Förderung am Nachmittag verbessert werden. Das aktuelle Schulentwicklungsgutachten empfiehlt pro Zug einen gesonderten Ganztagsraum für die Betreuung. Weitere Räume werden doppelt am Vor – und Nachmittag genutzt für Hausaufgabenbetreuung oder verschiedene AG-Angebote. Ein Konzept mit Standards für die Raumausstattung wird gemeinsam mit Schulen und Trägern erarbeitet.

Bund und Länder sind gefordert, die Kommunen in der Ganztagsbetreuung in Grundschulen finanziell zu unterstützen und damit die räumliche und personelle Qualität sicherzustellen. 55 Prozent der Lübecker Grundschulkinder werden bereits öffentlich betreut. +++