Es gilt nun hier die innerhalb von Tempo-30-Zonen anzuwendende „Rechts-vor-links-Regelung“. Die Änderung ist notwendig geworden, um die verkehrsrechtliche Integration der Fahrradstraße in die bestehende Tempo-30-Zone sicherzustellen.
Vor Ort wird für die Übergangszeit von mindestens sechs Wochen auf die geänderte Regelung hingewiesen.
Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.+++