Veröffentlicht am 06.10.2017

Hansestadt Lübeck legt Jahresabschluss 2015 vor

Fehlbetrag von 92,4 Mio. Euro – Weitere Konsolidierungsmaßnahmen sind notwendig

Die Hansestadt Lübeck legt heute einen weiteren Jahresabschluss für Vorjahre, den zweiten in diesem Jahr, vor und holt weiter Verzögerungen auf, die durch das neue betriebswirtschaftliche Denken mit Einführung des doppischen Rechnungswesen (Doppik) entstanden sind. Das erklärte Ziel der Doppik-Einführung, mittels betriebswirtschaftlicher Instrumente zu einer zunehmenden Kostenorientierung zu gelangen, ist folgerichtig im erstmaligen Ausweis eines Jahresüberschusses erkennbar.

Bei einem stetig steigenden Bilanz-Volumen von rund 1.551 Millionen Euro weist allerdings auch der Abschluss des Jahres 2015 einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ in Höhe von 92,4 Millionen Euro aus (Vorjahr 95,8 Mio. Euro).

Die Haushaltslage war somit – trotz der Trendwende im Jahresergebnis - auch im Haushaltsjahr 2015 nicht zufriedenstellend in der kumulierten Gesamtbetrachtung gewesen, so dass weiterhin nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen vonnöten sind. Durch eine konsequente Aufgabenkritik, Ertragssteigerungen oder Leistungskürzungen ist auch weiterhin ein Maß zu finden, das der Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck bei ihrer Aufgabenerfüllung auf Dauer gerecht wird. Nach den besonders schwierigen Haushaltsjahren bis 2011 wird nun mit diesem Jahresabschluss 2015 tatsächlich erkennbar deutlich, dass die Anstrengungen erfolgreich umgesetzt werden konnten.

Das „Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem wesentlichen, positiven Betrag von ca. 23 Millionen Euro (Vorjahr 21 Mio. Euro) ab. In diesem Zwischenergebnis sind alle Aufwendungen des regulären Geschäftsbetriebs wie z.B. Personalaufwendungen (175,6 Mio. Euro) oder Erträge aus Steuereinnahmen (209,5 Mio. Euro) enthalten.

Das Jahresergebnis von rund plus 3,3 Millionen Euro berücksichtigt zudem das Finanzergebnis von minus 19,2 Millionen Euro. Damit wird deutlich, dass die vorhandene erhebliche Verschuldung die Stadt auch weiterhin wesentlich belastet und belasten wird. Auch zukünftig ist mindestens mit einer solchen Größenordnung zu rechnen. Sollte der derzeit günstige Marktzins steigen, würde sich diese Lage rapide verschlechtern.

Das gute Ergebnis des Jahres 2015 enthält gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung der Gewerbesteuer-Erträge um minus 18,8 Millionen Euro, so dass die kommunale Haupteinnahmequelle „Gesamterträge aus Steuern“ noch rund 209,5 Millionen Euro beträgt. Daneben wurden Zuwendungen vom Land und vom Bund auf weiterhin hohem Niveau (ca. 250 Mio. Euro) erhalten. Insgesamt stiegen die ordentlichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr um ca. 28,9 Millionen Euro auf nunmehr 730 Millionen Euro. Die ordentlichen Aufwendungen stiegen im gleichen Zeitraum auf 708 Millionen Euro.

Am Jahresabschluss 2016 wird bereits intensiv gearbeitet. Entsprechend der Schätzungen ist mit einem mindestens zweistelligen, positiven Ergebnis zu rechnen. Nach dem Jahresbericht, der im März veröffentlicht wurde, wäre mit einem Überschuss von 38,3 Millionen Euro zu rechnen. Mit einem solchen Ergebnis könnte die bilanzielle Überschuldung weiter abgebaut werden.

Aus eigener Kraft sind nach zahlreichen Jahren der einschneidenden Kürzungen darüber hinaus aber kaum noch weitere eigene Konsolidierungsmaßnahmen von substantieller Größe erkennbar oder vertretbar. Zudem sind bei einer nicht mehr so guten konjunkturellen Lage weitere von der Stadt nicht zu beeinflussende Schwierigkeiten zu befürchten.

Somit sind insbesondere hinsichtlich der Entlastung von Altschulden an den von der Landesregierung angekündigten fortgesetzten Konsolidierungshilfen erhebliche Erwartungen zu richten. Zudem steht die Klärung aus, ob das Land seine Kommunen bedarfsgerecht mit finanziellen Mitteln ausgestattet hat. Auf Grundlage eines Urteils des Landesverfassungsgerichts aus diesem Jahr sollen die hierzu erforderlichen Gutachten und Untersuchungen im nächsten Jahr in Auftrag gegeben werden.

Mit dem Jahresabschluss 2019 wird erstmals die übliche Aufstellungsfrist im Jahre 2020 eingehalten, was somit zugleich die Voraussetzung für den sich zeitlich direkt daran anschließenden ersten städtischen Gesamt- (= Konzern -) Abschluss sein wird.

Damit wäre die Phase „Einführung der Doppik“ für die Hansestadt Lübeck grundsätzlich abgeschlossen und sie ist für weitere Herausforderungen gut vorbereitet. Denn bis 2020 soll das Land Schleswig-Holstein den kommunalen Finanzausgleich erheblich nachbessern. Dies setzt nach Einschätzung der Stadt eine bedarfsgerechte Ermittlung mittels eines funktionierenden doppischen Rechnungswesens bei allen Kommunen voraus.

Der vollständige Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen Bilanz, Anhang, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Lagebericht ist über das Internet unter www.bilanzen.luebeck.de abrufbar.+++