Veröffentlicht am 29.09.2017

KFZ-Zulassungsstelle: Neue Regelungen ab 1. Oktober 2017

Änderungen in Fahrzeug-Zulassungsverordnung - Erweiterter Service der Zulassungsstelle

Aufgrund Änderungen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1. Oktober 2017 in Kraft treten, bietet die KFZ-Zulassungsstelle der Hansestadt Lübeck ab diesem Tag einen erweiterten Service an:

Einführung von Saisonkennzeichen für Oldtimer: Saisonkennzeichen können nun auch für Oldtimerkennzeichen („H-Kennzeichen“) und grüne Kennzeichen zugeteilt werden.

Zuteilung von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen ohne Wohnsitz im Inland: Beantragt ein Kunde ein Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen und hat keinen Wohnsitz im Inland, so ist die Behörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. Eine entsprechende schriftliche Erklärung ist vorzulegen. Hierzu ist ein entsprechendes Formular vor Ort oder im Internet unter http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=49 oder http://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/lvw/leistungen/index.html?lid=44 erhältlich.

Zudem ist künftig eine internetbasierte Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk möglich: Voraussetzung hierfür sind die ab dem 1. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges ausgegebenen neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I mit jeweils verdecktem Sicherheitscode. Die Identifizierung im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/service_kt/buerger/Kfz_uebersicht.html erfolgt mit dem Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion beziehungsweise dem elektronischen Aufenthaltstitel und entsprechendem Lesegerät.

Weitere Voraussetzungen für die Wiederzulassung:

  • Natürliche Person und Inhaber eines Girokontos
  • Das Fahrzeug war vor Außerbetriebsetzung auf denselben Halter zugelassen
  • Das Kennzeichen wurde bei Außerbetriebsetzung nach §14 Abs.1 Satz 4 reserviert (Verbleibskennzeichen) und die Reservierung ist nicht abgelaufen (Reservierungsdauer: 12 Monate)
  • Das Fahrzeug wird bei der Zulassungsstelle wiederzugelassen, die das reservierte Kennzeichen zugeteilt hat
  • Der Halter muss im Besitz der zur Außerbetriebssetzung verwendeten Zulassungsbescheinigung Teil I sein

Nach erfolgreicher Verifizierung und Verarbeitung erhält der Fahrzeughalter eine Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und einen Plakettenträger samt Zulassungsplaketten zum Verkleben auf das vorhandene Kennzeichenschild.

Ablauf der Wiederzulassung:

  • Die Identität ist mittels Personalausweis mit Online-Funktion oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auf der Webseite des Landesportals unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/service_kt/buerger/Kfz_uebersicht.html nachzuweisen.
  • Die für die Wiederzulassung notwendigen Daten sind in die Antragsmaske des Portals einzugeben:
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeugs,
  • VB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung,
  • Bankdaten für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • gegebenenfalls HU / SP-Expresscode und
  • reserviertes Kennzeichen.
  • Gebühr mittels ePayment-System (z. B. via Kreditkarte) bezahlen.
  • Zulassungsantrag bestätigen und an die zuständige Zulassungsbehörde übermitteln.
  • Die Zulassungsbehörde prüft und bearbeitet den Antrag.
  • Der Kunde erhält die Zulassungsunterlagen sowie die Stempelplakettenträger zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post
  • Der Kunde klebt die Plakettenträger auf die Kennzeichenschilder auf
  • Auf dem Stempelplakettenträger ist eine Beschreibung für eine ordnungsgemäße Bedienung.

Servicezeiten der Kfz-Zulassungsstelle:

Montag und Dienstag 8 bis 14 Uhr , Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr

Achtung: Aus organisatorischen Gründen werden fast alle Dienstleistungen nur noch mit Termin angeboten – Online-Reservierung unter www.terminvergabe.luebeck.de

Über den Extra-Schalter können Kunden in der gesamten Servicezeit die nachstehenden Extra-Leistungen bearbeiten lassen: Abmeldungen, Änderung von Namen (z.B. Heirat) im Fahrzeugschein, Änderung der Anschrift (nur innerhalb Lübecks) im Fahrzeugschein, Kurzzeitkennzeichen (max. 5 Tage), Fahrzeugscheinhefte f. rote Kennzeichen, Neusiegelung von Kennzeichen bei defekten Nummernschild, Ersatz-Fahrzeugschein, Abholung des Fahrzeugbriefes (nach Aufbietung), Feinstaubplakette.

Weitere Informationen sind erhältlich telefonisch unter (0451) 122 3311 oder per E-Mail unter kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de

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