Diese Maßnahme ist notwendig, da die bisherige Beleuchtungsanlage ein Alter von fast 40 Jahren erreicht hat und nunmehr technisch abgängig ist.
Um die Beeinträchtigung der Anlieger so gering wie möglich zu halten, findet gleichzeitig die Erneuerung der Niederspannungsleitung durch die Netz Lübeck GmbH statt. Hierdurch wird zudem eine Kostenersparnis gegenüber einer Einzelmaßnahme erzielt.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr der Hansestadt Lübeck bittet allen betroffenen Verkehrsteilnehmer für die Einschränkungen um Verständnis.
Gemäß den Regelungen der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung und dem Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein sind satzungsgemäß 85 Prozent der Baukosten auf die anliegenden Grundstückseigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigten umzulegen. Die Verteilung zwischen den anliegenden
Grundstücken erfolgt aufgrund der Grundstücksgröße sowie nach Art (Wohngrundstück, Gewerbegrundstück, etc.) und Maß der Nutzung (z.B. Anzahl der Vollgeschosse) des jeweiligen Grundstückes.
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