Bürgermeister Bernd Saxe in seiner Funktion als Kreiswahlleiter, die Leiterin des Bereichs Wahlen, Beate Lege in ihrer Funktion als Stellvertretende Kreiswahlleiterin sowie die Kollegen des Teams Wahlen informierten am heutigen Montag, 28. August 2017, rund um das Thema „Bundestagswahl 2017“. „Bereits vor der heutigen Eröffnung des Wahlbüros sind mehr als 2000 Anträge für die Briefwahl bei uns eingegangen“, so Saxe. Allgemein sei festzustellen, dass die Tendenz zur Briefwahl steige. Sicherlich auch, weil das Verfahren der Briefwahl inzwischen den Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist.
Die Nachfrage im Wahlbüro ist hoch: Täglich kümmern sich zehn Mitarbeiter um die Wahlanliegen der Bürgerinnen und Bürger. Auch kommen für die Bundestagswahl 2017 neue Wahlurnen zum Einsatz. Die neuen Exemplare werden den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht. Ab sofort werden Urnen mit einem Volumen von 240 Litern eingesetzt. Die neuen Urnen sind, im Gegensatz zu den alten Urnen, fahrbar und somit auch von einer Person bewegbar. Eine der neuen Urnen wird bereits im Wahlbüro verwendet.
Zur Durchführung der Wahl werden in Lübeck rund 1000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer benötigt. Als ein Ausdruck der Anerkennung hat die Hansestadt Lübeck die Wahlhelferentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, von 30 Euro auf 50 Euro erhöht. Die Wahlvorstandsvorsitzenden, die Stellvertreter und die Schriftführer erhalten für die Teilnahme an einer vorbereitenden Schulung zusätzlich 15 Euro. Der Zeitaufwand für den Erhalt und die Rückgabe der Wahltaschen wird mit einem Betrag von 10 Euro berücksichtigt. Freiwillige Wahlhelfer können sich online unter www.wahlen.luebeck.de oder telefonisch beim Bereich Wahlen unter der Rufnummer (0451) 122 – 1230 bewerben.
Allgemeine Hinweise zur Wahl:
Wahlberechtigt: Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben. Darüber hinaus sind alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen, die ein Mindestmaß an realer Verbindung zur Bundesrepublik Deutschland nachgewiesen haben, wahlberechtigt.
Wahlbenachrichtigungen: Bis zum 3. September 2017 werden die Wahlbenachrichtigungen als Information für die Wähler zugestellt. Für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend.
Briefwahl: Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Wer die Unterlagen persönlich im Wahlbüro in der Großen Börse abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 18 Uhr, ausgehändigt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden, die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an wahlen@luebeck.de schicken oder die Unterlagen online unter http://wahlen.luebeck.de beantragen.
Öffnungszeiten Wahlbüro:
Montag bis Mittwoch in der Zeit von 9 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 16 Uhr.
Hinweis: am Freitag, 22.September 2017 schließt das Büro erst um 18 Uhr.
Die Ansprechpartner sind auch telefonisch unter: (0451) 122 – 4040 oder per Mail unter: wahlen@luebeck.de erreichbar.+++