Ab diesem Zeitpunkt werden keine Lebenspartnerschaften mehr begründet, sondern grundsätzlich Ehen geschlossen. Das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft wird es für künftige Fälle nicht mehr geben.
Die in der Zeit vom 1.August 2001 bis zum 30.September 2017 begründeten Lebenspartnerschaften zwischen Personen gleichen Geschlechts können in eine Ehe umgewandelt werden.
Nach der Umwandlung haben die Ehegatten die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie bereits am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten. Der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft ist maßgeblich.
Es besteht kein Umwandlungszwang und keine zeitliche Befristung.
Für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe gelten die Voraussetzungen und die Formvorschriften des Personenstandsgesetzes wie bei den bisherigen Ehen.
Es ist eine persönliche Anmeldung zur Umwandlung beider Lebenspartner der bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim Standesamt am Wohnsitz erforderlich. Hierfür sind alle erforderlichen Unterlagen zum Personenstand (Abstammung, aktueller Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft, Identität, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Namensführung etc...) mitzubringen. Diese Anmeldung kann ab sofort erfolgen.
Eine Terminierung zur Umwandlung ist erst ab Oktober 2017 möglich. Die Umwandlung erfolgt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Die Namensführung ändert sich durch die Umwandlung nicht. Die Bestimmung eines Ehenamens ist jedoch möglich, wenn bislang kein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt wurde.
In der Zeit vom 1. August 2001 bis zum heutigen Tage wurden in Lübeck 356 Lebenspartnerschaften begründet. Daher kann es sein, dass es zu längeren Wartezeiten sowohl bei der Anmeldung zur Umwandlung als auch hinsichtlich eines Termins für die Umwandlung kommt. Dafür ist dann aber auch eine Eheschließung im schönsten Standesamt Norddeutschlands möglich. +++