Veröffentlicht am 29.06.2017

Das Eisenbahn-Bundesamt erstellt einen Lärmaktionsplan

Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 25. August 2017 beteiligen

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken zuständig. Darüber hinaus für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit über 30.000 Zugbewegungen pro Jahr. Für Lübeck betrifft das die Streckenabschnitte 1120 (Lübeck Hbf. – Richtung Hamburg) und 1100 (Lübeck Hbf. – Abzweig Bad Schwartau).

Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung durch das EBA sind veröffentlicht und können mit einem interaktiven und kostenfreien Kartendienst betrachtet werden.

Unter: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de erhalten Interessierte weitergehende Informationen. Auch der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck stellt auf seiner Themenseite: http://www.unv.luebeck.de/umweltschutz/immissionsschutz/laerm.html Wissenswertes und weiterführende Links zur Verfügung.

Am 30. Juni 2017 hat das EBA mit der ersten Phase der bundesweiten Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen.

Bis zum 25. August 2017 können Bürgerinnen und Bürger an einer Befragung im Internet teilnehmen und sich damit an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligen. Betroffene können ihre persönliche Belastungssituation durch Schienenverkehrslärm unter: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de einbringen. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

In der zweiten Beteiligungsphase, die vom 24.Januar bis 7. März 2018 stattfinden wird, besteht die Möglichkeit, die veröffentlichten Ergebnisse der Lärmaktionsplanung noch einmal zu bewerten und auch Rückmeldungen zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben.

Weitere Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter: lap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn richten.+++