Diese Wege, die die oben genannten Straßen verbinden, sind teilweise in Privateigentum - überwiegend verlaufen die Wege über verpachtete städtische Erbbauflächen. Die Hansestadt Lübeck ist für diese privaten Wege nicht verkehrssicherungspflichtig. Die Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßen Trakehnenweg, Romintenweg, Masurenstraße und Samlandstraße sind nicht betroffen.
Entlang dieser Wege wurden in den 50er Jahren ursprünglich von der Hansestadt Lübeck Beleuchtungsanlagen bestehend aus Holzmasten und Freileitungen errichtet und zwischenzeitlich in Teilen erneuert. Diese Anlagen haben ihre technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer von 30 bis 40 Jahren deutlich überschritten. Teilweise wurden Anlagenteile bereits außer Betrieb gesetzt, gesichert und abgeräumt. Im Rahmen von Überprüfungen stellte sich heraus, dass die zurzeit noch funktionsfähigen Leuchtstellen ebenfalls umbruchgefährdet sind. Ein sicherer Betrieb kann nicht weiter gewährleistet werden, daher werden diese Anlagen noch in diesem Jahr abgeräumt.
Die Hansestadt Lübeck beleuchtet grundsätzlich keine privaten Verkehrswege. In Zeiten knapper Haushaltsmittel kann die Hansestadt Lübeck dieses ohnehin nicht leisten. Die demontierten Leuchtstellen werden nicht erneuert. Alternativ besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu einer öffentlichen Beleuchtungsanlage auch private Anlagen zu errichten.
Die Hansestadt Lübeck bittet um Verständnis für eventuelle persönliche Beeinträchtigungen der Wegenutzer durch die fehlende Beleuchtung.+++