Veröffentlicht am 19.05.2017

Geflügelpest: Stallpflicht ab 20. Mai 2017 aufgehoben

Keine erneuten Nachweise - Geflügelausstellungen können wieder stattfinden

Ab kommenden Sonnabend, 20 Mai 2017, wird auch in der Hansestadt Lübeck im gesamten Stadtgebiet die Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung aufgehoben.

Das Krankheitsgeschehen der Geflügelpest bei Wildvögeln hat sich mittlerweile beruhigt. So sind seit Anfang Mai keine erneuten Nachweise des Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. Auch ist der Frühjahrsvogelzug weitestgehend abgeschlossen.

Da landesweit alle Restriktionen die noch für Hausgeflügel bestanden aufgehoben werden, gelten nun auch für das letzte Beobachtungsgebiet um Strukdorf (Kreis Segeberg) und auch das Risikogebiet um die Ostsee und Ostseeförde weder Biosicherheitsmaßnahmen noch die Aufstallungspflicht. Darüber hinaus dürfen auch Geflügelausstellungen, -märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art ab dem 20. Mai 2017 wieder stattfinden.+.+