Veröffentlicht am 08.05.2017

Wildvogelgeflügelpest: Stallpflicht weitestgehend aufgehoben

Ausnahme: Orte an Gewässern und Beobachtungsgebiet um Strukdorf

Die Sperr- und Beobachtungsgebiete zum Schutz gegen die Wildvogelgeflügelpest, die am 15.März und am 3. April 2017 um Heilshoop, beziehungsweise Zarpen und Travemünde gebildet wurden, wurden nunmehr durch eine Verfugung des städtischen Bereiches Umwelt-,Natur- und Verbraucherschutz aufgehoben. Für Geflügelhalter bedeutet dies, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel im Gebiet der Hansestadt Lübeck –mit Ausnahmen- nicht mehr besteht.

Gleichwohl die Sperr- und Beobachtungsgebiete aufgehoben wurden, besteht nach einer Risikobewertung durch die zuständige Amtstierärztin in Travemünde, einschließlich Priwall, sowie Kücknitz, einschließlich der Siedlungen Wallberg und Rangenberg, Herreninsel, bis zu den Straßen Luisenhof (Verlängerung bis zur Trave) und Zum Herrenmoor (bis zur Kreisgrenze), aufgrund der Gewässernähe, weiterhin die Stallpflicht.

Um das Risiko einer erneuten Verbreitung des Virus möglichst gering zu halten, werden die Besitzer kleiner Geflügelhaltungen im gesamten Gebiet der Hansestadt Lübeck angehalten, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin zu beachten. Ebenso ist die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel weiterhin nicht gestattet.

Derzeit gibt es in der Hansestadt Lübeck lediglich ein Beobachtungsgebiet. Davon betroffen ist Schönböcken, Groß Steinrade, Siedlung Dornbreite sowie Krempelsdorf bis zur Krempelsdorfer Allee. Auch hier muss, bis auf weiteres, Geflügel in Ställen gehalten werden.

Die Aufhebungsverfügung zur Allgemeinverfügung "Wildvogelgeflügelpest" ist im Internet unter:

http://bekanntmachungen.luebeck.de/index.php?type=content&action=view&id=9711

einzusehen+++